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Vernehmlassung Revision des Reglements über die Schulleitung (Schulleitungsreglement)

Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
9. April 2026
Beschreibung

Im Nachgang an die Revision des Bildungsgesetzes und die Revision der Schulverordnung ist es notwendig, das Schulleitungsreglement auf die neuen gesetzlichen Grundlagen abzustimmen. Das Reglement stammt aus dem Jahr 2008, angepasst wurde es 2019. Eine Überprüfung und Überarbeitung hinsichtlich der aktuellen Situation in der Schule sind deshalb angezeigt.

Im Zentrum der Revision steht die Weiterentwicklung des Berechnungsmodells für Schul-leitungspensen. Ergänzend werden Bestimmungen zur Ausgestaltung von erweiterten Schulleitungen und zur Kombination von Schulleitungsaufgaben mit Unterrichtstätigkeit vorgeschlagen.

Die Vernehmlassung zur Revision des Reglements über die Schulleitung dauert vom 13. April bis 10. Juli 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Raster halten:

  1. Allgemein
  • Sind Sie mit dem vorliegenden Entwurf für die Revision des Reglements über die Schulleitung im Allgemeinen einverstanden?
  1. Spezifische Fragen
  • Sind Sie mit der Aktualisierung der Aufgabenumschreibung der Schulleitung (Art. 3 Abs. 2) sowie den ergänzenden Regelungen (erweiterte Schulleitung (Art. 5), Unterrichtstätigkeit (Art. 6), berufsspezifische Weiterbildung (Art. 7) einverstanden?
  • Beurteilen Sie das vorgeschlagene Pensenmodell gemäss Art. 4 (Sockelpensum sowie Bandbreite anhand VZÄ Lehrpersonen, Anzahl Schülerinnen/Schüler und zusätzliche Mitarbeitende) insgesamt als sachgerecht?
  • Sind Sie mit der Festlegung einer Bandbreite, samt Angabe einer Obergrenze einverstanden?
  • Ist die Bandbreite so ausgestaltet, dass Gemeinden das effektive Schulleitungspensum ausreichend steuern können unter Berücksichtigung der im Reglement genannten Kriterien (Art. 4 Abs. 2) wie Führungsspanne, Standorte, Sekretariat, Aufgabendelegationen, Schulentwicklungssituation usw.?
  • Sehen Sie die Notwendigkeit einer Erhöhung des Mindestpensums von Schulleitungen aufgrund der aufgeführten Begründungen?
  • Beurteilen Sie die finanziellen Auswirkungen als tragbar?
  • Werden die vorgesehenen Übergangsbestimmungen gemäss Art. 9 (Anpassung der Pensen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten) als praktikabel erachtet?
  1. Weitere Bemerkungen
  • Sehen Sie aus Sicht Ihrer Gemeinde bzw. Organisation besondere Auswirkungen, Umsetzungsrisiken oder Punkte, die im Reglement oder in Vollzugshilfen zusätzlich zu berücksichtigen sind?

Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis 10. Juli 2026 an:

Bildungs- und Kulturdirektion
Vernehmlassung «Revision des Reglements über die Schulleitung»
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
sonja.gisler@ur.ch

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung führen wir eine Informationsveranstaltung durch:

Mittwoch, 27. Mai 2026, 19.00 bis ca. 20.15 Uhr, Mehrzweckraum Winkel, 6460 Altdorf
Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

 

Name
Begleitbrief zur Vernehmlassung (PDF, 454 kB) Download 0 Begleitbrief zur Vernehmlassung
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 592 kB) Download 1 Bericht zur Vernehmlassung
Fragebogen (DOCX, 56 kB) Download 2 Fragebogen
Schulleitungsreglement; 2008 (PDF, 85 kB) Download 3 Schulleitungsreglement; 2008
Schulleitungsreglement; Version Vernehmlassung (PDF, 309 kB) Download 4 Schulleitungsreglement; Version Vernehmlassung