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Quartiergestaltungsplan «Tristel», Andermatt, genehmigt
Der Regierungsrat hat den Quartiergestaltungsplan (QGP) «Tristel», Gemeinde Andermatt, bestehend aus dem Situationsplan und den dazugehörigen Sonderbauvorschriften, genehmigt. Mit dem QGP «Tristel» soll auf einer Liegenschaft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Verwirklichung eines nach einem einheitlichen Konzept verdichteten Wohn- und Gewerbegebiets geschaffen werden. Dabei wird eine optimale Ausnützung der Liegenschaft angestrebt. Die Liegenschaft befindet sich gemäss geltendem Nutzungsplan in der Kernzone 2 bzw. in der Wohn- und Gewerbezone 2 und wird mit einer Zone für Quartiergestaltungsplanpflicht überlagert. Zusätzlich befindet sich der Planungsperimeter innerhalb der Ortsbildschutzzone. Der QGP sieht Gewerberäumlichkeiten, Wohnungen und die Schaffung von grosszügigen, zusammenhängenden und zweckmässigen Freiflächen vor. Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen, der für Personen jeden Alters und entsprechend ihrer Mobilität und ihren Bedürfnissen genutzt werden kann.
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
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Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch