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Vorschule
Das Thema Vorschule betrifft mehrer Abteilungen, Ämter und Direktionen sowie verschiedene externe Partner.
Die Homepage www.familien-uri.ch bietet Familien eine breite Übersicht über bestehende Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Kanton Uri inner- und ausserhalb der kantonalen Verwaltung.
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Erziehungsberatung
Impfungen
Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich nach dem Schweizerischen Impfplan, der regelmässig von Experten überprüft und an die aktuelle Lage angepasst wird.
Der Schweizerische Impfplan
Den Schweizerischen Impfplan verfassen unabhängige Expertinnen und Experten (Eidgenössische Kommission für Impffragen, EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er wird regelmässig überarbeitet und an den neusten Wissenstand angepasst. Grundlage dafür sind neue Entwicklungen von Impfstoffen, neue Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Sicherheit, Veränderungen der epidemiologischen Lage in der Schweiz sowie Empfehlungen der WHO-Experten. Die in diesem Plan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn ihr Nutzen (Verhinderung von Krankheiten und deren Komplikationen, Verringerung der Sterblichkeit) das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen um ein Vielfaches übertrifft.
Kategorien der Empfehlungen
Es gibt verschiedene Kategorien von empfohlenen Impfungen:
- Empfohlene Basisimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Empfohlene ergänzende Impfungen
- Für Risikogruppen/Risikosituationen empfohlene Impfungen
Basisimpfungen werden empfohlen, weil sie für die individuelle und öffentliche Gesundheit wesentlich sind und einen für die Gesundheit der Bevölkerung wichtigen Schutz bieten. Die ergänzenden Impfungen gewährleisten einen optimalen individuellen Schutz für Personen, die sich vor klar definierten Risiken schützen wollen. Impfungen für Risikogruppen sollen besonders anfällige Bevölkerungsgruppen wie Frühgeborene oder Personen mit Immundefekt schützen. Sie haben bei Infektionskrankheiten ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen.
Zeckenimpfung
Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Seltener sind Krankheiten wie die Anaplasmose, Rickettsiose, Babesiose, Neoehrlichiose oder die Tularämie. Eine Borreliose kann mit Antibiotika behandelt werden. Eine ursächliche Behandlung der FSME ist nicht möglich. Hingegen steht eine gut wirksame Impfung zur Verfügung.
Grosse Teile des Kantons Uri gelten als Risikogebiet für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und auch für die Borriolose.
Alle erwachsenen Personen sowie Kinder ab sechs Jahren, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten, sollten sich gegen FSME impfen lassen. Die Kosten für die FSME-Impfung werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Weitere Informationen zu zeckenübertragenen Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.
Unter www.zecken-stich.ch finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Schutzmöglichkeiten vor Zeckenstichen, Vorgehen bei Zeckenstichen und die Risiken der durch Zecken übertragbaren Krankheiten.
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) und Impfmonitoring
Im Januar 2017 verabschiedete der Bundesrat die Nationale Strategie zu Impfungen (NSI), deren übergeordnetes Ziel es ist, den Impfschutz der Bevölkerung zu optimieren. Ein Aktionsplan beschreibt die für die Umsetzung der Strategie wesentlichen Elemente für den Zeitraum bis zur Zwischenevaluation 2023. Er soll allen involvierten Akteuren als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung der NSI dienen. Zudem erhält der Aktionsplan Eckpunkte für die weiteren Umsetzungsschritte betreffend Organisation, Ressourcen und Evaluation.
Auch ein regelmässiges Impfmonitoring in den Kantonen ist Teil des Aktionsplans. Dazu wird in Uri alle drei Jahre eine Erhebung durchgeführt. Dabei werden die Eltern von rund 600 zufällig ausgewählten Kinder in drei verschiedenen Altersklassen kontaktiert und gebeten, den Impfausweis des Kindes einzusenden, damit die Impfdaten und die Anzahl der Impfdosen erhoben werden können. Die Studie wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich durchgeführt. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig und die datenschutzrechtlichen Auflagen sind sichergestellt.
Übertragbare Krankheiten
Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.
Kantonales Programm Weiterentwicklung Kinder- und Jugendförderung
Die Gemeinden, private Akteure sowie Vereine profitierten von dem Programm, wenn sie Projekte für die ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit anstiessen.
Mit dem Programm wurde die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri gezielt weiterentwickelt. Dazu gehört auch die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kinder- und Jugendförderung. Weiter wurden Kinder und Jugendliche vermehrt in die Regionalentwicklung und in die Urner Wirtschaft eingebunden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Jugendlichen mit dem Wirtschafts- und Lebensraum Uri verstärkt identifizieren.
In verschiedenen weiteren Bereiche liefen bereits Projekte oder wurden durch das Programm neue angestossen. So konnte die Bildungs- und Kulturdirektion mit Bundesunterstützung eine Jugendmedienschutzkampagne durchführen, die die Fünftklässler zum verantwortungsvollen Gebrauch der neuen Medien anleitete. Weitere Projekte waren bspw. die Durchführung eines Kinder- und eines Jugendparlaments, das Projekt My Top Job, welches die Jugendlichen zu einer offenen Berufswahl motivieren soll, oder Abklärungen für die Schaffung von Lagerplätzen für Jugendlager im Kanton Uri.
Nach wie vor kommt der privaten Initiative die zentrale Bedeutung zu. Ebenso der Freiwilligenarbeit, die in der Urner Kinder- und Jugendförderung eine wichtig Rolle spielt. Deshalb konnten auch Einzelinitiativen und Projekte von Gruppen und Vereinen unterstützt werden. Kanton und Gemeinden unterstützten subsidiär, insbesondere wo Lücken waren und wo dank präventivem Handeln schlimmere Folgekosten verhindert werden konnten.
Grundlage für das kantonale Kinder- und Jugendförderungsprogramm 2014 bis 2016 bildet das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG, Art. 26), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz können die Kantone eigene Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik beim Bund beantragen. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der kantonalen Kinder- und Jugendkommission und dem Runden Tisch der Urner Gemeinden erarbeitete dieses Programm für die Jahre 2014 bis 2016.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter der Lasche Publikationen.
Videos zu verschiedenen Projekten finden Sie hier. Für einen halbstündigen Dokumentarfilm über das ganze Projekt klicken Sie bitte hier.
Kinder- und Jugendförderung
Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri sowie das Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri. Der Kanton Uri unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte, berät Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und beteiligt sich an der Entwicklung kantonaler Projekte. Zur Zielgruppe gehören: Jugendbeauftragte und Fachpersonen der offenen, gemeindlichen und kirchlichen Jugendarbeit , Mitglieder von Jugendverbänden und –vereinen, Fachpersonen der Institutionen, Verwaltung und Politik.
In den Jahren 2014 – 2016 entwickelte der Kanton Uri im Rahmen des kantonalen Programmes (gemäss Art. 26, KJFG) seine Kinder- und Jugendförderung mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gezielt weiter.
In erster Linie fördern Eltern, private Träger und Gemeinden in Uri die Kinder- und Jugendarbeit.
Der Regierungsrat des Kantons Uri kann subsidiär aus Staatsmitteln oder Mitteln des Lotteriefonds Betriebe und Projekte unterstützen. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (RB 10.7111) und das Reglement über die Geldspiele (RB 70.3917).
Kinder- und Jugendhilfe
Hilfesuche-Online
Fragen über Fragen? Wo finde ich als Kind oder Jugendlicher sofort Rat? Folgende Stellen bieten Hilfe:
Auf www.147.ch bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen eine professionelle Beratung an - rund um die Uhr, jeden Tag, im Internet, per SMS und per Telefon.
Auf www.feelok.ch gibt es alle Jugendthemen auf einen Blick.
Fachstelle Kindesschutz unter Tel. 041 875 20 40
Jugend- und Elternberatung Uri
Streit mit Freunden, Ärger in der Schule oder Stress mit den Eltern? Eine Krise?
Nimm Kontakt auf mit der Jugendberatung Uri: Tel. 041 874 11 80, Mehr: www.kontakt-uri.ch
Die Suchtberatung berät Betroffene, Angehörige bei allen Suchtformen (Alkohol, Medikamente, Nikotin, Spielsucht Computersucht, auch bei illegalen Suchtformen).
Kindergarten / Basisstufe
Kleinere Gemeinden haben die Möglichkeit, die Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren gemeinsam in einer Basisstufe zu unterrichten.
Sonderpädagogik
Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen.
Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri und die Richtlinien zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Soziales | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Amt für Volksschulen | +41 41 875 2055 | david.zurfluh@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Kindesschutz | +41 41 875 2040 | kindesschutz@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachgruppe Kindesschutz | +41 41 875 2040 | schulpsychologie@ur.ch |
Name | Telefon |
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