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Boden, Altlasten, Deponien

Boden ist Lebensgrundlage und Lebensraum. Wir sorgen für einen sorgsamen Umgang mit dieser nicht erneuerbaren natürlichen Ressource. Für nicht weiter verwertbare Abfälle stellen wir langfristig und ohne Umweltgefährdung geeignete Deponieräume zur Verfügung. Basierend auf dem vorliegenden Vorgehenskonzept setzen wir uns mit den Beteiligten für ein vorausschauendes und planbares Vorgehen bei den belasteten Standorten im Kanton Uri ein.

Altlasten

Zur Bereinigung des Katasters der belasteten Standorte setzen wir uns mit den Beteiligten für ein vorausschauendes und planbares Vorgehen ein. Mit den anstehenden Untersuchungen kann ein…

Zur Bereinigung des Katasters der belasteten Standorte setzen wir uns mit den Beteiligten für ein vorausschauendes und planbares Vorgehen ein. Mit den anstehenden Untersuchungen kann eine grosse Mehrheit der belasteten Standorte als nicht sanierungsbedürftig und somit als Altlast ausgeschlossen werden. Damit werden die Planungssicherheit für die Beteiligten erhöht, die Beiträge des Bunds sichergestellt sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Risiko von Ausfallkosten minimiert.

 

Altlastenvorgehen und Untersuchungen
Gemäss Altlastenrecht haben die Kantone den Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen (Geodaten). Dieser Kataster ist im Kanton Uri weitgehend abgeschlossen und enthält grundsätzlich Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte und Schiessanlagen sowie Unfallstandort. Bis 2025 sind nun die untersuchungsbedürftigen Standorte des KbS zu untersuchen. Mit diesen Untersuchungen wird festgestellt, ob eine Überwachung oder sogar eine Sanierung des Standorts erforderlich ist. Damit kann ein Grossteil der belasteten Standorte vom Sanierungsbedarf- und/oder Überwachungsbedarf ausgeschlossen werden und nur ein kleiner Teil der belasteten Standorte ist nach einer Detailuntersuchung bis 2040 einer kostenintensiven Sanierung zu unterziehen.


Mit dem Vorgehenskonzept belastete Standorte im Kanton Uri werden die sogenannten Voruntersuchung (historische und technische Untersuchungen) gemäss den gesetzlichen Vorgaben priorisiert und die Realleistungspflichtigen zur Voruntersuchung aufgefordert. Für die Durchführung der Voruntersuchung und allenfalls weiterführende Altlastenuntersuchungen haben die beizuziehenden Altlastenfachpersonen die formellen Vorgaben der untenstehenden Berichtsstandards und Checklisten (siehe Dokumente) zu befolgen. Damit sind einheitlich strukturierte, nachvollziehbare und vergleichbare Grundlagen sichergestellt.

Schiessanlagen
Im Kugelfangbereich von Schiessanlagen bestehen insbesonders hohe Bleibelastungen. Die meisten Kugelfänge im Landwirtschaftsgebiet, im Bereich des Grundwassers oder von Oberflächengewässern sind deshalb sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund kann bei Schiessanlagen direkt ein Sanierungsprojekt erarbeitet werden. Voraussetzung für die Auszahlung von Bundesgeldern bei Altlastenmassnahmen ist, dass der Schiessbetrieb bis 31. Dezember 2020 eingestellt oder mit künstlichen Kugelfängen (KKF) betrieben wird. Beim Einbau von KKF wird eine gleichzeitige Sanierung der belasteten Bereichen empfohlen, da dies in der Regel kosteneffizienter ist als eine, nachträgliche Sanierung.


Veräusserungen und Bauen auf belasteten Standorten
Für die Veräusserung oder Teilung von im KbS eingetragenen Grundstücken ist eine Bewilligung mit untenstehendem Formular (siehe Dokumente) erforderlich. Belastete Standorte dürfen durch die Erstellung oder Änderung von Bauten oder Anlagen nur verändert werden, wenn sie streng definierten Anforderungen erfüllen (siehe Dokumente).

Bodenschutz

Boden schonen Der Boden ist ein knappes und schützenswertes Gut: Er ist die Grundlage für unser Leben. Gerade bei Bauvorhaben ist es wichtig, dass der Schutz des Bodens frühzeitig einbe…

Boden schonen
Der Boden ist ein knappes und schützenswertes Gut: Er ist die Grundlage für unser Leben. Gerade bei Bauvorhaben ist es wichtig, dass der Schutz des Bodens frühzeitig einbezogen wird. Das Amt für Umwelt unterstützt Sie bei der schnellen und unkomplizierten Umsetzung der Massnahmen zum Bodenschutz - damit wir den Boden auch in Zukunft uneingeschränkt nutzen können.

Das Merkblatt «Umgang mit Boden beim Planen und Bauen» (Umwelt Zentralschweiz, Juni 2023) enthält abgestützt auf die aktuellen Vollzugshilfen des Bundesamts für Umwelt BAFU konkrete Anleitungen und Hinweise zum korrekten Umgang mit Boden.

Das Merkblatt «Bodenschutz lohnt sich» (BAFU / Cercle Sol, 2017, www.bodenschutz-lohnt-sich.ch) gibt wichtige Hinweise für die Planung und die Ausschreibung von Bodenarbeiten bei Bauvorhaben.

Wichtige Grundsätze zum Bodenschutz

  • Arbeiten nur bei ausreichend abgetrockneten Böden ausführen
  • Maschinen mit möglichst geringem Gesamtgewicht verwenden
  • Böden mit temporären Kiespisten, Baggermatratzen oder Platten schützen
  • Boden immer begrünen
  • Bei grossen Vorhaben (in der Regel ab 5'000 m2) bodenkundliche Baubegleitung beiziehen
  • Wiederverwendung von abgetragenem Boden nach Möglichkeit vor Ort
  • Schadstoffbelastete Böden separat behandeln
  • Neu aufgebaute Böden brauchen Zeit und eine schonende Folgebewirtschaftung


Grossbaustellen
Bei Bauvorhaben, bei denen grosse Flächen mit fruchtbarem Boden verschoben, zwischengelagert und später wieder rekultiviert werden, wird die Umsetzung von Bodenschutzmassnahmen durch eine bodenkundliche Fachperson vor Ort und in Zusammenarbeit mit unserer Amtsstelle sichergestellt. Eine  Liste der zugelassenen Bodenkundlichen Baubegleiter (BBB) kann auf der Website der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz (BGS) eingesehen werden.


Bodenschonender Maschineneinsatz
Das Nomogramm gibt an, bei welcher Bodenfeuchte (Saugspannung) Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge eingesetzt werden können. Bevor Boden befahren oder bearbeitet wird, kann seine Feuchtigkeit und Tragfähigkeit durch Messung der Saugspannung mit Hilfe eines Tensiometers beurteilt werden. Der Kanton Uri betreibt in Erstfeld seit 2008 eine Bodenmessstation. Mit dieser vollautomatischen Station können unter www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch hochaufgelöst und kontinuierlich die relevanten Messparameter abgerufen werden. Damit können die am Bau beteiligten Akteure beurteilen, ob bei den aktuell vorliegenden Verhältnissen das Befahren und Umlagern des Bodens zulässig ist.


Schadstoffe im Boden
Im Kanton Uri konzentrieren sich natürliche und anthropogene Schadstoffquellen auf engem Raum. Der Verdacht auf hohe Bodenbelastungen mit Schadstoffen ist daher mehr als begründet und lässt sich durch zahlreiche Untersuchungen belegen. Gebiete, die Belastungen aufweisen können, sind:

  • stark befahrene Strassen und Eisenbahnlinien
  • Altbaugebiete
  • Industrie- und Gewerbegebiete
  • Stahlkonstruktionen (Hochspannungsmasten, Stahlbrücken etc.), die mit Korrosionsschutzmitteln behandelt wurden
  • Schiessanlagen
  • Gärtnereien und Schrebergärten (Allmeinigärten)

Chemische Bodenbelastungen werden dann problematisch, wenn sie die festgelegten Grenzwerte der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) überschreiten. Werden die Richtwerte überschritten, kann von einer schwachen Belastung gesprochen werden. Liegt die Belastung jedoch über den Prüf- oder sogar über den Sanierungswerten, so besteht eine konkrete Gefährdung für Menschen, Tiere und Pflanzen. Hier ist die Nutzung einzuschränken oder ganz zu unterlassen und der Boden muss bei einem allfälligen Abtrag gemäss dem Vollzugshilfe-Modul "Verwertungseignung von Boden" (BAFU, 2021) speziell verwertet, behandelt oder abgelagert werden.

Vollzugsinstrument FvBB für die Baubewilligungsbehörde
Unkontrollierte Verschiebungen von schadstoffbelastetem Boden führen zu neuen Bodenbelastungen und sind gemäss Umweltgesetzgebung (siehe Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) und Vollzugshilfe Modul Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU, 2021)) nicht zulässig. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss daher rechtzeitig geprüft werden, ob Schadstoffbelastungen im Boden vorliegen könnten. Dazu hat das Amt für Umwelt ein GIS-gestütztes Vollzugsinstrument «Flächen mit vermuteten Bodenbelastungen» (FvBB) entwickelt. Es enthält jene Verdachtsflächen, bei denen mit grosser Wahrscheinlichkeit (>80 %) eine relevante Schadstoffbelastung des Bodens zu erwarten ist. Die Anwendung der FvBB ist in einem Handbuch für die Gemeinden beschrieben (pdf-Handbuch).

Die FvBB sind über das  kantonale Geoportal GEO.UR der Lisag AG öffentlich zugänglich (Suchbegriff «FvBB» eingeben).

 

Publikationen
Bodenschutz und Bauen

 

Bodenschutz und Landwirtschaft

 
Weitere Publikationen

 

Bodenschutz in der Landwirtschaft
Eine unsachgemässe Bodennutzung kann zu Bodenverdichtungen und Bodenerosion führen und Schadstoffbelastungen verursachen. Im unteren Urner Reusstal besteht aufgrund der leichten bis mittelschweren Böden nur ein geringes Verdichtungsrisiko. Der Einsatz von schweren Maschinen auf nassen Böden kann jedoch zu Bodenverdichtungen führen. Informationen zur Beurteilung des Bodenverdichtungsrisikos finden Sie in der Publikation «Abschätzung des Verdichtungsrisikos der landwirtschaftlich genutzten Böden in der Urner Reussebene».

 

Einsatz von Pflanzenkohle in der Landwirtschaft
Pflanzenkohle wird durch technische Pyrolyse von pflanzlicher Biomasse gewonnen und bietet diverse Einsatzmöglichkeiten als Dünger und Futtermittel in der Landwirtschaft wie auch als technisches Substrat in der Bauwirtschaft. Durch die langfristige Bindung von Kohlenstoff (C) aus der Atmosphäre gilt die Pflanzenkohle als klimawirksam. Der Eintrag von Pflanzenkohle auf Böden in der Landwirtschaft setzt jedoch voraus, dass dadurch keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen und langfristig negative Auswirkungen auf die Bodenlebewesen ausgeschlossen werden können. Das Amt für Umwelt hat deshalb für die Praxis im Kanton Uri ein Positionspapier erarbeitet. Zudem haben die Bundesämter für Umwelt BAFU und für Landwirtschaft BLW sowie der Cercle Sol der Kantone das Faktenblatt «Pflanzenkohle in der Schweizer Landwirtschaft – Risiken und Chancen für Boden und Klima» veröffentlicht. Darin wird der Stand der Wissenschaft zum Einsatz von Pflanzenkohle in der Schweizer Landwirtschaft dargelegt und die derzeitigen Vorgaben zum Umgang damit aufgezeigt. Zielgruppe sind Praktikerinnen und Praktiker sowie die Verwaltung.

 

Bodenerosion
Im Gebirgskanton Uri ist Bodenerosion hauptsächlich in den Hanggebieten von Bedeutung. So sind beispielsweise im Urserntal steile Weideflächen von der Bodenerosion betroffen. Grund dafür ist unter anderem der Wandel in der Landnutzung:

  • die Beweidung wurde durch den Einsatz von mehr Tieren intensiviert
  • die Weidezeiträume wurden verlängert, der Boden hat weniger Zeit zur Regenerierung

 

Unter Beteiligung zahlreicher Kantone und des Bundes hat das Amt für Umwelt Uri ein GIS-Tool zur Identifizierung von bewirtschaftungsbedingten Erosionsschäden im alpinen Raum erarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bericht «Erosion im Alpinen Raum».

 

Boden und Klimawandel
Ein natürlich gewachsener, intakter Boden mit seinen essenziellen, ökologischen Funktionen ist von unschätzbarem Wert. Wird die Kohlenstoffspeicherleistung beeinträchtigt, trägt dies zum Klimawandel bei. Die Klimafolgen wiederum gefährden seine Funktionen. Im Kampf gegen den Klimawandel braucht es beim Bodenschutz sowohl Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen wie auch Anpassungsmassnahmen.

Der Cercle Sol, die Vereinigung der Bodenschutzfachleute des Bundes und der Kantone, hat ein Faktenblatt zum Boden und Klimawandel erarbeitet. Es stützt sich auf aktuelle Projekte und Studien ab und zeigt die Bandbreite der Möglichkeiten des Bodens für den Klimaschutz auf. Das Faktenblatt steht im Folgenden als PDF auf Deutsch, Französisch und Italienisch zum Download bereit:

 

Deponien

Geeigneten Deponieraum bedarfsgestützt sichern, Deponien umweltkonform betreiben Abfälle, die sich stofflich und energetisch nicht verwerten lassen, werden in Deponien kontrolliert ab…

Geeigneten Deponieraum bedarfsgestützt sichern, Deponien umweltkonform betreiben

Abfälle, die sich stofflich und energetisch nicht verwerten lassen, werden in Deponien kontrolliert abgelagert. Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) verpflichtet die Kantone, den Bedarf an Deponievolumen zu ermitteln und die Standorte von Deponien zu bezeichnen. Das Amt für Umwelt überprüft die kantonale Deponieplanung alle fünf Jahre und passt sie bei Bedarf an. Es bewilligt die Errichtung und den Betrieb von Deponien und stellt mit regelmässigen Kontrollen sicher, dass die Abfallanlagen die Umweltvorschriften einhalten.

Deponietypen nach VVEA
Die verschiedenen Deponietypen sind in der VVEA vorgegeben.

Deponie Typ A (alte Bezeichnung: Aushubdeponie): Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Anhang 3 Ziffer 1 bzw. Anhang 5 Ziffer 1 VVEA. Im Kanton Uri sind zurzeit fünf Deponien Typ A bewilligt, wovon vier aktuell für den Markt zur Verfügung stehen.

Deponie Typ B (alte Bezeichnung: Inertstoffdeponie): Deponie für Material, das nur leicht verschmutzt ist und zu mindestens 95 % aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestanteilen besteht. Die Qualitätsanforderungen sind in Anhang 5 Ziffer 2 VVEA festgelegt. Im Kanton Uri ist derzeit eine Deponie mit Kompartimenten Typ A und B bewilligt (Butzen), sowie vier Deponien Typ B. Auf diesen Anlagen ist grundsätzlich auch der Einbau von Deponiematerial Typ A zugelassen.

Deponie Typ C (alte Bezeichnung: Reststoffdeponie): Deponie für Abfälle aus industriellen Prozessen mit einem erhöhtem Schadstoffgehalt gemäss Anhang 5 Ziffer 3 VVEA. Zurzeit ist im Kanton Uri keine Deponie Typ C in Betrieb.

Deponie Typ D (alte Bezeichnung: Schlackendeponie): Deponien für Schlacken und Aschen aus der kontrollierten Verbrennung, nicht brennbares, mineralisches Kugelfangmaterial. Die Qualitätsanforderungen sind in Anhang 5 Ziffer 4 VVEA festgelegt. Im Kanton Uri steht zurzeit mit der Deponie Eielen in Attinghausen eine Deponie Typ D für die Ablagerung von Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen in Betrieb.

Deponie Typ E (alte Bezeichnung: Reaktordeponie): Deponien für schadstoffbelastete Abfälle, die sich chemisch und/oder biologisch verändern können, nicht brennbare Bauabfälle. Zurzeit ist im Kanton Uri keine Deponie Typ E in Betrieb.

Deponiekapazitäten für Abfälle Typ A und B
Das noch verfügbare Restvolumen auf den bewilligten Deponien Typ A und B liegt per Ende 2022 bei rund 894'000 m3 (Typ A) und 997'000 m3 (Typ B). Die Deponiekapazität für Material des Typs A ist zurzeit lediglich kurzfristig gesichert. Der sich anbahnende Engpass wurde erkannt und in die aktuell laufende Überprüfung der Abfall- und Deponieplanung aufgenommen. Bei der Deponiekapazität für Material des Typs B hingegen zeigt die Prognose aus dem Jahr 2022 auf, dass das bewilligte Deponievolumen, bei optimaler Verwertung und Miteinbezug von Grossprojekten, bis ins Jahr 2042 gesichert ist. Damit ist der Deponieraumbedarf kurz- und mittelfristig gesichert. In diesen Prognosen ist der Markteintritt der Deponien Standel und Steinbruch Eielen (Typ A) und die weitere etappenweise Erweiterung der Deponie Butzen (Typ A und B) bereits berücksichtigt. 

 

Deponie Gemeinde Deponietyp  Nutzungsvolumen    [m3] Restvolumen per Ende 2022 [m3] im 2022 abgelagert [t]
Birchi Isenthal    A 4'000 1'800 400
Steinbruch Eielen Attinghausen    A 420'000 420'000 0
Güetli Gurtnellen    A 500'000 38'000 76'000
Lauiweid Seelisberg    A 41'000 15'000 16'000
Standel Wassen    A 300'000 300'000 560
Butzen Gurtnellen    A 230'000 120'000 13'000
Summe Deponie Typ A       ca. 1'490'000  ca. 894'000 ca. 107'000
Butzen Gurtnellen    B 910'000 510'000 35'000
Hältikehr Unterschächen    B 110'000 8'800 4'400
Hergersboden Spiringen    B 25'000 2'800 3'400
Niederwiler Wassen    B 150'000 93'000 10'000
Zumdorf Hospental    B 800'000 380'000 22'000
Summe Deponie Typ B     ca. 2'000'000  ca. 997'000 ca. 75'000

 

Überprüfung kantonale Deponieplanung

Das Amt für Umwelt hat im Jahr 2019 die kantonale Deponieplanung überprüft (Bericht Überprüfung Deponieplanung Kanton Uri 2019). Die dabei erstellten Prognosen zeigten, dass bei den Deponien Typ A und B bis ca. 2040 genügend Ablagerungskapazität vorhanden ist. Der Regierungsrat hat die Überprüfung Kantonale Deponieplanung am 22. Oktober 2019 beschlossen. Um mittel- bis langfristige Engpässe rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden, wird die Entwicklung der Deponiekapazitäten zusätzlich anhand der jährlichen Abfallbilanzen auch laufend beobachtet. Im 2023 und 2024 findet wiederum eine detaillierte Überprüfung der kantonalen Deponieplanung statt. Zu diesem Zweck im Jahr 2022 angestellte Prognosen weisen beim Deponietyp A nur noch bis ins Jahr 2029 ein ausreichendes Deponievolumen aus. Der Regierungsratsbeschluss für die überprüfte Deponieplanung wird in der ersten Hälfte 2024 erwartet.

 

Deponieraumbedarf und Deponiekapazitäten für Abfälle Typ D / KVA-Rückstände
Die auf der Deponie Eielen in Attinghausen eingebaute Schlacke stammt aus der KVA Renergia in Perlen, der KVA Linth in Niederurnen und der ZAV Recycling AG bei der KVA Hinwil. Im 2022 wurden total 88'299 t Schlacke abgelagert. Die Schlacke aus der KVA Renergia wurde auf der Deponie Eielen entschrottet. Die übrigen Schlacken wurden bereits entschrottet angeliefert. Durch die Erhöhung der Randabdichtung, neuen Vermessungen und den Abtrag der Felsnase wurde die Planung der Deponie und deren Endgestaltung überarbeitet und das nutzbare Deponievolumen neu berechnet. Mit Planungsstand per Ende 2022 resultiert ein noch verfügbares Deponievolumen von rund 830'000 m3 und ein Gesamtvolumen von rund 1'500'000 m3, das 300'000 – 400'000 m3 höher liegt als bisher angenommen. Die Deponiekapazität ist damit kurz- und mittelfristig gesichert.

 

Deponie Gemeinde Deponietyp  Nutzungsvolumen    [m3] Restvolumen per Ende 2022 [m3] im 2022 abgelagert [t]
Eielen Attinghausen    D 1'500'000 828'986 88'299
Summe Deponie Typ D       ca. 1'500'000  ca. 830'000 88'299

 

 

 

Zugehörige Objekte