Inhaltsbereich
Arbeitnehmerschutz
Hier finden Sie Informationen zum Arbeitnehmerschutz.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement
Der Regierungsrat hat 2005 das Leitbild „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ verabschiedet und für die Kantonsverwaltung als verbindlich erklärt. Das Amt für Personal wurde als Koordinationsstelle zur Umsetzung der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 bestimmt.
Gesundheitsmanagement
Der Regierungsrat hat 2011 ein Konzept für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) für die Kantonale Verwaltung genehmigt. Dieses soll einerseits Wege zu einem leistungsfördernden Betriebsklima, besseren Arbeitsbedingungen und einem bewussteren Gesundheitsverhalten der Mitarbeitenden aufzeigen und andererseits zur Reduktion der krankheitsbedingten Ausfälle und der damit verbundenen Kosten führen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit System (ASA)
Anforderungen an das betriebliche Sicherheitskonzept
Arbeitszeitbewilligungen
Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der Nacht (23.00 Uhr bis 06.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (23.00 Uhr bis 23.00 Uhr) ist grundsätzlich verboten.
Die Abteilung Industrie und Gewerbe erteilt Ausnahmebewilligungen für vorübergehende Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit. Das entsprechende Formular finden Sie unter Online-Dienste. Eine Übersicht über die Feiertage im Kanton Uri finden Sie unter Dokumente.
Dauernde Nachtarbeit (>3 Monate pro Betrieb und Kalenderjahr) sowie dauernde Sonntagsarbeit (>6 Sonntage pro Betrieb und Kalenderjahr) wird durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erteilt. Das entsprechende Gesuch finden Sie unter der Rubrik Wichtige Links.
Jugendarbeitsschutz
Sonderschutzvorschriften für jugendliche Arbeitnehmer bis zum 18. Geburtstag
Planbegutachtungs- und Plangenehmigungsverfahren
Die Abteilung Industrie und Gewerbe berät Sie im Rahmen von Um- und Neubauten in Industrie- und Gewerbe
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |