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- Portrait
Die Steuerbezugsorgane im Kanton Uri sind die Einwohnergemeinden und das Amt für Finanzen des Kantons. Die Einwohnergemeinden beziehen die Steuern für die natürlichen Personen. Das Amt für Finanzen bezieht die Steuern für die juristischen Personen, die Quellensteuern sowie die Sondersteuern wie Grundstückgewinnsteuern und Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die detaillierte Aufgabenteilung geht aus dem Dokument "Steuerbezugsorgane und Zinsen" hervor.
Gesuche um Steuererlass für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer sind an das Amt für Steuern, Tellsgasse 1, 6460 Altdorf zu richten. Das Erlassgesuch muss schriftlich und begründet sein und die nötigen Beweismittel enthalten.