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Natürliche Personen
Nach der sehr guten Akzeptanz der elektronischen Steuererklärung eTax.UR im Einführungsjahr steht für die Steuerperiode 2022 die bewährte Lösung im zweiten Jahr zur Verfügung. Sämtliche steuerpflichtigen Personen erhalten ab Anfang bis Mitte Februar 2023 ein Aktivierungsschreiben für die Steuerperiode 2022. Nach der erstmaligen Registrierung kann die Steuererklärung bequem online über ein internetfähiges Gerät ausgefüllt und eingereicht werden. Wer die Registrierung bereits ausgeführt hat, kann sich beliebig oft bei eTax.UR anmelden. Die Einreichefrist ist der 31. März 2023. Gesuche um Fristerstreckung können nach Erhalt des Aktivierungsschreibens unter folgendem Link online erfasst werden.
Die Einstiegsseite und weitere Informationen zu eTax.UR für natürliche Personen finden sie hier.
00 Natürliche Personen - eTax.UR
Mit diesem Link gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite von eTax.UR. Dort können Sie sich erstmalig registrieren oder erneut anmelden. Antworten zu allfälligen Fragen und weitere Anleitungen finden Sie auf der Hilfeseite zu eTax.UR.
03 Natürliche Personen - Abzug von Spenden
Abzug von Spenden für gemeinnützige Zwecke
Im Kanton Uri können die Spenden (freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten) an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz abgezogen werden, sofern diese juristischen Personen öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen und deshalb von der Steuerpflicht befreit sind.
Wenn eine Institution im Sitzkanton steuerbefreit und auf der nachstehenden Liste aufgeführt ist, sind die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an die Institution auch im Kanton Uri erfüllt. In diesem Falle erübrigt sich ein separates Gesuch um Steuerbefreiung. Dies gilt insbesondere auch für Urner Sektionen von gesamtschweizerisch tätigen Institutionen.
Fragen richten Sie bitte direkt an Herrn Hans-Jürg Gerber, Tel. 041 875 21 38
05 Natürliche Personen - Steuerberechnung 2012 - 2023
Wenn Sie die Datei nicht öffnen oder die Steuern nicht berechnen können: Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen und/oder aktivieren Sie die Makros.
Spezialberechnungen (z.B. bei Tod, Zuzug vom Ausland oder Wegzug ins Ausland) nimmt das Amt für Steuern vor.