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Quellensteuer
Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung, jedoch mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton, sowie Arbeitnehmer und juristische Personen ohne steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Personen, die bereits die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, beachten bitte die Informationen zu den ordentlichen Steuern.
Steuerbar sind alle der steuerpflichtigen Person für deren Arbeitstätigkeit ausgerichteten oder gutgeschriebenen Entschädigungen sowie die an deren Stelle tretenden und durch den Arbeitgeber bzw. Versicherer ausgerichteten Ersatzeinkünfte (Bruttoeinkünfte) aus Arbeitsverhältnis sowie aus Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung.
Die Schuldner der steuerbaren Leistungen (Arbeitgeber/Leistungserbringer) sind verpflichtet, sämtliche zur richtigen Steuererhebung notwendigen Massnahmen zu treffen.
Einen ersten Überblick über die Quellenbesteuerung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung (Steuerpflicht, steuerbare Entschädigungen, Verfahren) erhalten Sie mit der Wegleitung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Änderungen 2023
Auf den 1. Januar 2021 war die letzte Revision der Quellenbesteuerung in Kraft getreten. Der Kanton Uri nahm diese Revision zum Anlass, den Vollzug im Kanton Uri beim Amt für Steuern zu zentralisieren. Dies erlaubte die Einführung des Quellensteuermoduls von NEST per 1. Januar 2023. Mit der neuen Lösung können wir Quellensteuerabrechnungen teilweise automatisiert verarbeiten. Wir versprechen uns damit eine Effizienzsteigerung und zusätzlich eine verbesserte Kommunikation.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri
Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern
Verfahren bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen
Andere Kantone:
Übersicht Quellensteuertarife und Links zu den kantonalen Behörden
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Steuern | +41 41 875 2117 | steueramt@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Quellensteuer | 041 875 2117 | quellensteuer@ur.ch |