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Fakten zur Energieverordnung Uri (EnV)

Ja zur Urner Energieverordnung  

Am 22. September 2024 stimmt Uri über die Energieverordnung (EnV) ab. Diese setzt das Energiegesetz um, das die Urner Bevölkerung 2023 klar angenommen hat. Der Urner Landrat hat die EnV eingehend diskutiert und angepasst. Am 15. November 2023 hat das Parlament die EnV mit überwältigender Mehrheit (50:4 Stimmen) verabschiedet. Die breite Unterstützung quer durch alle Landratsfraktionen zeigt die Dringlichkeit und den Konsens über die Notwendigkeit dieser Massnahmen zur Sicherstellung unserer Energieversorgung. Die EnV bringt die Urner Energiepolitik ein grosses Stück weiter. 

Die Solarenergie ist ein wichtiger Pfeiler für die zukünftige Energieversorgung. Mit einem Ja zur Urner Energieverordnung schaffen wir eine nachhaltige und sichere Energieversorgung für kommende Generationen. 

Die neue Energieverordnung ist zentraler Bestandteil zur Umsetzung des Volkswillens.

Eine sichere Versorgung mit Strom ist für die Bevölkerung und Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Der Kanton Uri setzt sich darum für einen raschen Ausbau der lokalen, erneuerbaren Stromproduktion und für die Stärkung der Energieeffizienz ein. Landrat und Regierungsrat haben verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet, um die Versorgungssicherheit in Uri zu stärken. Die Urner Stimmberechtigten stützen dies: Im Oktober 2023 sagten 68% Ja zum neuen Energiegesetz, das neu eine Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie vorsieht. Jetzt geht es an die Umsetzung des Volkswillens. 

Abstimmung
Abstimmungsergebnis Oktober 2023: Die Urnerinnen und Urner befürworten das Energiegesetz inklusive Solarpflicht für Neubauten.

 

Solaranlage in Uri

Der Landrat hat zum Energiegesetz eine Verordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht vor, dass Neubauten, die mehr als 100 Quadratmeter Grundfläche haben, künftig Sonnenergie nutzen sollen. Die 100-Quadratmeter-Regelung wird von einem Referendumskomitee kritisiert. Es hat auch diverse Falschaussagen verbreitet.

Falschaussage Referendumskomitee: «In der übrigen Schweiz verzichtet man auf ähnliche Verschärfungen.»

Fakt: Diese Behauptung ist falsch. Bei der Solarpflicht für Neubauten gehen bereits 19 Kantone viel weiter als Uri: Sie kennen keine Untergrenze. Jeder Neubau muss dort seinen Anteil Solarenergie liefern. Der Landrat hat für Uri eine angepasste Regelung verabschiedet, so dass eine Mehrheit der Gebäude künftig Solarenergie nutzt. Gebäude unter 100 Quadratmetern sind von der Pflicht befreit. 

Die grün markierten Kantone haben bereits heute eine Solarpflicht für Neubauten, auch für Bauten mit 100 Quadratmetern oder kleiner.
Die grün markierten Kantone haben bereits heute eine Solarpflicht für Neubauten, auch für Bauten mit 100 Quadratmetern oder kleiner.

 

 

 

Falschaussage Komitee: «Gesetzlicher Zwang ungeachtet des Standorts» / «Ungeachtet der Rentabilität.»

Fakt: Das ist falsch. Es müssen nur wirtschaftlich rentable Anlagen gebaut werden. Das steht wörtlich so im Energiegesetz, das mit 68% von den Urner Stimmberechtigten angenommen wurde. Das regelt Artikel 13, Absatz 3. An Standorten, an denen eine Nutzung wirtschaftlich unverhältnismässig ist, müssen auch künftig keine PV-Anlagen montiert werden. Auch muss keine Entschädigung bezahlt werden. 

Lesen Sie die Bestimmung im neuen Energiegesetz nach.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Ein neues Einfamilienhaus mit 100 Quadratmetern Grundfläche muss eine Solaranlage mit 4 Kilowatt Leistung erstellen. Die Kosten für eine PV-Anlage dieser Grösse belaufen sich auf rund 10'000 Franken. Der Bund subventioniert solche Anlagen grosszügig. Die EFH-Eigentümer profitieren finanziell: Sie sparen Stromkosten und bekommen den Storm, den sie ins Netz einspeisen, vergütet. In etwa fünfzehn Jahren ist die Anlage amortisiert. Bei einer Lebensdauer von 25 Jahren ist eine PV-Anlage eine rentable Investition.

Falschaussage Komitee: «Solarpflicht ab 300 Quadratmeter reicht.»

Fakt: Das ist nicht korrekt, wie ein Blick in die Praxis zeigt: Seit 2015 wurde in Uri genau ein einziges Einfamilienhaus mit 300 Quadratmetern Grundfläche gebaut. Bei 100 Quadratmetern besteht für nur verhätlnismässig grosse Einfamilienhäuser eine Solarpflicht. In Uri überschreiten heute rund 60 Prozent der neu gebauten Einfamilienhäuser diese Grenze.

Fazit: Die Hauptbotschaften des Referendums stimmen nicht. Fakt ist: In Uri müssen keine unwirtschaftlichen Solaranlagen gebaut werden.

 

Förderprogramm Energie Uri 2024

Wer in Uri seinen Teil zur Energiewende beitragen will, wird mit attraktiven Förderbeiträgen unterstützt. Der Kanton Uri hat ein Budget von rund 2.5 Mio. Franken zur Verfügung, um unter …

Wer in Uri seinen Teil zur Energiewende beitragen will, wird mit attraktiven Förderbeiträgen unterstützt. Der Kanton Uri hat ein Budget von rund 2.5 Mio. Franken zur Verfügung, um unter anderem energetische Sanierungen von Gebäudehüllen, den Ersatz von alten Öl-Heizungen oder die Solarenergie zu fördern. Im Förderschema 2024 finden Sie eine Übersicht über das Förderprogramm und die dazugehörigen Fördersätze. Weitere Informationen sowie den Link zum Gesuchsportal finden Sie unten.

Gesamtenergiestrategie Uri 2023

Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri – vom Förderprogramm Energie Uri unterstützt

Die Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri ist ein vom Förderprogramm Energie finanziell unterstützter einfacher Beratungsbericht, welcher durch qualifizierte Fachpersonen durchgeführt wird…

Die Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri ist ein vom Förderprogramm Energie finanziell unterstützter einfacher Beratungsbericht, welcher durch qualifizierte Fachpersonen durchgeführt wird. Informieren Sie sich unverbindlich beim Amt für Energie Uri oder den für die Beratung bezeichneten Fachpersonen.

Die Erneuerung der Gebäudehülle ist mit Investitionen verbunden. Die Sanierungsberatung Gebäudehülle stellt sicher, dass diese Investitionen bestmöglich zur Wertsteigerung einer Liegenschaft beitragen, indem die zeitliche Abfolge von Massnahmen sowie deren Ausgestaltung fachgerecht geplant werden. Damit wird vermieden, dass sich einzelne Sanierungsetappen gegenseitig behindern und dass bauphysikalische Schäden entstehen.

Für eine Beratung in hoher Qualität ist die Mitarbeit des Beratungsempfängers notwendig. Die vorhandenen Planunterlagen sowie die Energierechnungen der letzten Jahre sollten zur Verfügung gestellt werden.

Die Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri wird durch das kantonale Förderprogramm mit 700 Franken unterstützt, so dass ein grosser Teil der Kosten für die Beratung gedeckt ist. Die zur Beratung zugelassene Fachpersonen müssen GEAK Experten sein. Weitere Informationen, eine Checkliste für die Fachpersonen sowie eine mögliche Berichtsvorlage finden Sie im Downloadbereich.

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