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Ausweise (Pass/ID)

Pässe und Identitätskarten werden von der Standeskanzlei ausgestellt. Eine Online-Anmeldung vereinfacht die Datenerfassung und die Koordination der Termine.

Identitätskarte/Pass bestellen

Das Passbüro des Kantons Uri ist für das Ausstellen der Pässe, Identitätskarten für alle im Kanton Uri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer zuständig. Weiter werden die Ausweise aller in Uri vorübergehend oder dauernd niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer erstellt. 

Nähere Informationen zum Pass, zur Identitätskarte (IDK) und zum provisorischen Pass finden Sie hier.

Um einen neuen Ausweis auszustellen (Pass und/oder IDK) wird der alte Ausweis (Pass/IDK) oder ein anderer amtlicher Ausweis benötigt. Das Gesichtsbild wird direkt im Passbüro erstellt, das Mitbringen eines Passfotos entfällt. Die alten Ausweise werden annulliert.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zwingend von einem Elternteil oder einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, da diese gleichzeitig zu unterschreiben hat. Ist dies nicht der Fall, muss aus Systemgründen ein neuer Antragsprozess gestartet werden. 
Bitte nehmen Sie als Eltern oder sorgeberechtigte Person Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte zur Prüfung der Personendaten mit.

Zur Terminreservierung gelangen Sie hier.

Weitere Dokumente (z.B. zu Ausweisanträgen und Reisen von Kindern/Unmündigen ins Ausland) finden Sie unter "Publikationen".

Schweizer Pass und Identitätskarte

Passverlust melden

Vorgehen bei Verlust eines Reiseausweises/einer Identitätskarte Der Verlust eines Reiseausweises/einer Identitätskarte oder dessen/deren Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei de…

Vorgehen bei Verlust eines Reiseausweises/einer Identitätskarte

Der Verlust eines Reiseausweises/einer Identitätskarte oder dessen/deren Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsorts angezeigt werden. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte damit reisen können. Nach einer Anzeige werden die Ausweisnummern gestohlener oder verlorener Ausweise national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Reisen mit einem wieder zum Vorschein gekommenen Ausweis kann deshalb äusserst unangenehme Folgen haben.

Als Verlust eines Ausweises gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht zurückerstattet oder weiterverwendet werden.


Was tun?

  1. Machen Sie sofort eine Verlustanzeige bei der Polizei. Die Polizei schreibt Ihre Ausweisnummer zur Fahndung aus. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte mit Ihrem Ausweis reisen können.
  2. Nach erfolgter Anzeige können Sie unter Vorweisung der Verlustanzeige beim kantonalen Passbüro einen Ersatzausweis beantragen.

Provisorischer Reisepass bestellen

Provisorischer Pass In Notsituationen, oder wenn Sie Ihre Reise kurzfristig antreten, können Sie einen provisorischen Pass bestellen. Er ist während der anstehenden Reise, maximal 12 …

Provisorischer Pass

In Notsituationen, oder wenn Sie Ihre Reise kurzfristig antreten, können Sie einen provisorischen Pass bestellen. Er ist während der anstehenden Reise, maximal 12 Monate, gültig und wird nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt.

Es stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich, Genf, Basel und Lugano: Sofern sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.
    Rechnen Sie dafür genügend Zeit ein.
  2. Im Passbüro in Stans oder Schwyz: Dazu kontaktieren Sie vorgängig das Passbüro Uri (Tel. 041 875 20 17). Dieses wird dann das Notwendige veranlassen.
  3. Falls Sie sich im Ausland befinden, wenden Sie sich an eine Schweizer Vertretung.

Beachten Sie: Der provisorische Pass wird nicht von allen Staaten und Fluggesellschaften akzeptiert wird. Informieren Sie sich daher vorgängig über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Transit- oder Ziellandes sowie die Transportbestimmungen der Fluggesellschaften. Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Weitere Infos zum provisorischen Pass finden Sie hier.

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