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Coronavirus - Übersicht
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Infoline Sonderstab COVID-19
Telefon +41 41 874 3433
Email corona-info@ur.ch
Erreichbarkeit: An Werktagen von 08.00 bis 12.00 Uhr
Contact Tracing Uri:
Telefon +41 41 875 50 55
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Themenübersicht
Fallzahlen im Kanton Uri |
| Aktive Fälle | Positiv getestete Erkrankungsfälle total seit März 2020 | Hospitalisiert | Quarantäne | Total Verstorbene | |
| 67 (-10) |
4059 (+3) |
7 (-) |
45 (-) |
53 (-) |
Die Zahlen werden jeweils von Montag bis Freitag, ausgenommen an Feiertagen, morgens aktualisiert.
Eine detaillierte Übersicht über die COVID-19-Fälle der ganzen Schweiz finden Sie auf der Website des BAG www.covid19.admin.ch
Hier anmelden zur Impfung
Infos und die Anmeldung zur Impfung finden Sie unter dem folgenden Link und untenstehend unter «Publikationen». Infos des Bundes zur Impfkampagne: https://bag-coronavirus.ch/impfung/
Serielle Massentests in Betrieben und Unternehmungen
Betriebe, die regelmässig (1 × pro Woche) und über eine längere Zeit präventive PCR-Speicheltests durchführen möchten, können einen Antrag beim Amt für Gesundheit einreichen. Das Antragsformular befinden sich im Internet unter der Adresse https://antwort.ur.ch/s/serielle-massentests.
Einreise in die Schweiz
Informationen für Rückreisende aus Risikoländern finden Sie hier.
Tests im Kantonsspital Uri, im Zeughaus Altdorf oder in Andermatt
Sie finden auf unserer Seite Infos zu den Teststationen in Altdorf und Andermatt.
Videos zur Corona-Situation
Interview mit Dr. Bloch-Infanger zur Corona-Impfung (8. Mai 2021)
Vortrag von Dr. Bloch-Infanger in ganzer Länge (8. Mai 2021)
Häufig gestellte Fragen
Auf der Webseite des Bundes finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
News
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Covid-Zertifikat
Auf der Internetseite des Bundes finden Sie Informationen zum Covid-Zertifikat: https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/digitalisierung/covid-zertifikat.html
FAQ des Bundesamts für Gesundheit
Covid-Zertifikat für Geimpfte
Bereits geimpfte Personen
Alle Personen, die vor dem 18. Juni 2021 vollständig geimpft wurden, erhalten ihr Zertifikat per Brief oder SMS. Darin ist ein Internet-Link zu einem Online-Formular für ein Covid-Zertifikat enthalten. Das Covid-Zertifikat kann damit selbstständig über einen geschützten Download-Link als PDF heruntergeladen werden. Geimpfte Personen, die Anpassungen an ihrem Impfzertifikat benötigen (z. B. wegen falschem Namen), sind gehalten, dies bei ihrer Impfstelle zu verlangen. Im Normalfall sind dies das Impfzentrum im Kantonsspital (Telefon 041 875 5070), die Hausarztpraxis oder die Apotheke.
Vollständige Impfung nach dem 18. Juni 2021
Ab dem 18. Juni 2021 geben die Impfstellen das Covid-Zertifikat nach der vollständigen Impfung direkt ab. Das Covid-Zertifikat kann anschliessend als Papier verwendet oder in die App Covid-Zertifikat (Erhältlich für I-Phone / Android) eingescannt werden.
Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte
Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen, können hier ihr Zertifikat beantragen.
Ebenfalls können Sie ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie im Ausland mit einem Impfstoff geimpft wurden, welcher auf der «WHO Emergency Use List» steht und nicht von Swissmedic oder der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist. Dies sind folgende Impfstoffe:
- SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP)
- CoronaVac (Sinovac)
Ein Schweizer Covid-Zertifikat wird bei diesen Impfstoffen nur unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:
- Sie gehören einer Personengruppe nach der Covid-19-Verordnung Zertifikate an (Artikel 13 Absatz 2ter Buchstabe c).
- Anmeldung per E-Mail unter admin.covid-19@ur.ch
- Persönliches Einreichen des Antrags beim Amt für Gesundheit
Für eine Impfung mit dem Impfstoff von Sputnik V kann gegenwärtig kein Covid-Zertifikat ausgestellt werden.
Covid-Zertifikat für Genesene
Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können über diesen Link ein Covid-Zertifikat bestellen. Anschliessend wird das Zertifikat durch das Bundesamt für Gesundheit per Post zugestellt. Das Covid-Zertifikat für genesene Personen ist ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Test gültig und dauert ab dem Testresultat 180 Tage. Sollte ein Ersatz des Zertifikats benötigt werden (z. B. wegen falschem Namen), muss ein neuer Antrag über das Online-Formular gestellt werden. Dabei ist der Name so anzugeben, wie er in der ID oder im Pass steht. Der Prozess bis zum Vorliegen eines neuen Genesenenzertifikats dauert mehrere Arbeitstage.
Covid-Zertifikat für Getestete
PCR-Test
Personen erhalten nach einem negativen PCR-Test ihr Covid-Zertifikat direkt in die App Covid-Zertifikat (Erhältlich für I-Phone / Android) ausgeliefert. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass das Covid-Zertifikat schnellstmöglich verfügbar ist.
Antigen-Schnelltest
Covid-Zertifikate werden durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt.
Für Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
Zugehörige Objekte
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