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Juristische Personen
Der Gewinnsteuersatz wird ab 01.01.2020 für alle juristischen Personen von 9.4 % auf 6.2 % reduziert. Neu wird ab 01.01.2020 eine Mindeststeuer für juristische Personen von 500 Franken eingeführt. Diese Mindeststeuer ist nur geschuldet, wenn die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern insgesamt 500 Franken nicht übersteigen. Bei der Patentbox wird eine Entlastung von 30 % gewährt und die Entlastungsbegrenzung beträgt 50 %.
Mit der Steuersatzsenkung auf 6.2 % ergibt sich für juristische Personen mit Sitz in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons eine effektive Gesamtsteuerbelastung von 12.64 % (inkl. direkte Bundessteuer). Die Kapitalsteuerbelastung beträgt in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons unverändert 0.001 %.
00 Die STAF-Umsetzung im Kanton Uri
STAF-Umsetzung / Inkrafttreten 1.1.2020 | |
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Aufhebung Regelung für Statusgesellschaften | Ja |
Senkung Gewinnsteuersatz | Ja, effektiver Gewinnsteuersatz über alle Stufen (Bund, Kanton und Gemeinde sinkt auf 12.6 % (Hauptort) |
Kapitalsteuer | Nein, Kapitalsteuersatz beträgt unverändert 0.010 ‰ (Hauptort) |
Sondersteuer neurechtlicher Step-up (auf realisierten stillen Reserven und Goodwill) | Ja, Steuersatz 1.2 % (einfache Steuer) |
Einführung Patentbox | Ja, Maximum 30 % |
Zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung | Nein |
Entlastungsbegrenzung | Ja, Maximum 50 % |
Abzug für Eigenfinanzierung | Nein, für Hochsteuerkantone |
Erhöhung Dividendenbesteuerung | Kanton 50 %; Bund 70 % |
Anpassung Kapitaleinlageprinzip | Ja |
Step-up bei Zuzug aus dem Ausland und Beendigung der Steuerbefreiung | Ja, Abschreibungsdauer der aufgedeckten stillen Reserven 10 Jahre |
04 Juristische Personen - Steuerbefreiung
05 Juristische Personen - Steuerberechnung
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Verbindliche Auskünfte und Spezialberechnungen (z.B. Unterjährige Steuerpflicht, Vereine, Stiftungen, Domizilgesellschaften etc.) können beim Amt für Steuern Uri erfragt werden.
Zugehörige Objekte
Name | |
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Fristerstreckung juristische Personen | Online-Formular |