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Juristische Personen
Als juristische Personen werden besteuert:
- die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und die Genossenschaften;
- die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen.
Den übrigen juristischen Personen gleichgestellt sind die Anlagefonds mit direktem Grundbesitz im Sinne des Bundesgesetzes über die Anlagefonds. Ausländische juristische Personen sowie steuerpflichtige ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden den inländischen juristischen Personen gleichgestellt, denen sie rechtlich oder tatsächlich am ähnlichsten sind.
Der Gewinnsteuersatz beträgt für alle juristischen Personen 6.2 %. Die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften beträgt 500 Franken. Diese Mindeststeuer ist nur geschuldet, wenn die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern insgesamt 500 Franken nicht übersteigen.
Mit dem Gewinnsteuersatz von 6.2 % ergibt sich für juristische Personen mit Sitz in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons eine effektive Gesamtsteuerbelastung von 12.64 % (inkl. direkte Bundessteuer). Die Kapitalsteuerbelastung beträgt in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons unverändert 0.01 ‰.
00 Die STAF-Umsetzung im Kanton Uri
STAF-Umsetzung / Inkrafttreten 1.1.2020 | |
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Aufhebung Regelung für Statusgesellschaften | Ja |
Senkung Gewinnsteuersatz | Ja, effektiver Gewinnsteuersatz über alle Stufen (Bund, Kanton und Gemeinde sinkt auf 12.6 % (Hauptort) |
Kapitalsteuer | Nein, Kapitalsteuersatz beträgt unverändert 0.010 ‰ (Hauptort) |
Sondersteuer neurechtlicher Step-up (auf realisierten stillen Reserven und Goodwill) | Ja, Steuersatz 1.2 % (einfache Steuer) |
Einführung Patentbox | Ja, Maximum 30 % |
Zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung | Nein |
Entlastungsbegrenzung | Ja, Maximum 50 % |
Abzug für Eigenfinanzierung | Nein, für Hochsteuerkantone |
Erhöhung Dividendenbesteuerung | Kanton 50 %; Bund 70 % |
Anpassung Kapitaleinlageprinzip | Ja |
Step-up bei Zuzug aus dem Ausland und Beendigung der Steuerbefreiung | Ja, Abschreibungsdauer der aufgedeckten stillen Reserven 10 Jahre |
04 Juristische Personen - Steuerbefreiung
05 Juristische Personen - Steuerberechnung
Hinweis:
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Verbindliche Auskünfte und Spezialberechnungen (z.B. Unterjährige Steuerpflicht, Vereine, Stiftungen, Domizilgesellschaften etc.) können beim Amt für Steuern Uri erfragt werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Steuern | +41 41 875 2117 | steueramt@ur.ch |