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Obligatorische Schulzeit

Hier finden Sie alles wichtige zur Volksschule im Kanton Uri.

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Beratung für Lehrpersonen und Schulteams

Lehrerinnen und Lehrer sind in ihrem Beruf sehr hohen Erwartungen, schwierigen Situationen und emotionalen Belastungen ausgesetzt. Es kann sich daraus der Bedarf nach einer Beratung erge…
Lehrerinnen und Lehrer sind in ihrem Beruf sehr hohen Erwartungen, schwierigen Situationen und emotionalen Belastungen ausgesetzt. Es kann sich daraus der Bedarf nach einer Beratung ergeben. Neben einer Unterstützung in ihrem beruflichen Handeln, sollen Lehrpersonen ebenso die Möglichkeit haben, sich bei - im weitesten Sinne - persönlichen Schwierigkeiten in der Ausübung ihres Berufs beraten zu lassen. Diese Möglichkeit besteht beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) im Rahmen einer Erstberatung. Im Link Beratung für Lehrpersonen und Schulteams im Publikationsordner stellen wir Ihnen die Beratung und die am häufigsten dazu gestellten Fragen vor.

Besoldung Lehrpersonen

Für die Besoldung der Lehrpersonen der Volksschule sind die Gemeinden zuständig. Die Bildungs- und Kulturdirektion berät die Schulen bei der Anstellung von Lehrpersonen (Berechnung Diens…

Für die Besoldung der Lehrpersonen der Volksschule sind die Gemeinden zuständig. Die Bildungs- und Kulturdirektion berät die Schulen bei der Anstellung von Lehrpersonen (Berechnung Dienstjahre, Besoldungseinstufungen, Dienstaltersgratifikationen).

Rechtliche Grundlage ist Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen AWR

Beurteilung, Promotion und Übertritt

Übertritt Das Übertrittsreglement (RB 10.1711) regelt den Übertritt aus der Primar- in die Oberstufe und die Wechsel innerhalb der Oberstufe. Als Dienstleistungen stehen ein Elterninform…
Übertritt
Das Übertrittsreglement (RB 10.1711) regelt den Übertritt aus der Primar- in die Oberstufe und die Wechsel innerhalb der Oberstufe. Als Dienstleistungen stehen ein Elterninformationsblatt sowie eine Handreichung für Schulbehörden zur Verfügung für den Fall, dass Eltern einen beschwerdefähigen Entscheid verlangen. Das Amt für Volksschulen berät Lehrpersonen und Schulleitungen und Schulbehörden in Vorgehensfragen.

Schülerbeurteilung
Die Beurteilung und die Promotion der Schülerinnen und Schüler sind im Beurteilungsreglement (RB 10.1135) geregelt (Notengebung, Zeugnis, Beurteilungsgespräche). Es stehen ein vierseitiges Elterninformationsblatt in mehreren Sprachen und ein Beurteilungsbogen für die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz - ebenfalls in mehreren Sprachen - zur Verfügung.

Fachberatung

Seit 1988 hat der Kanton Uri für die meisten Unterrichtsfächer Fachberaterinnen und Fachberater eingesetzt. Seit August 2014 sind die kantonalen Fachberatungen an die Pädagogische Hochsc…
Seit 1988 hat der Kanton Uri für die meisten Unterrichtsfächer Fachberaterinnen und Fachberater eingesetzt. Seit August 2014 sind die kantonalen Fachberatungen an die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) angegliedert.
Die Fachberaterinnen und Fachberater informieren und beraten in fachlichen und fachdidaktischen Fragen:
  • Unterrichtsfragen
  • Lehrmittel- und Lehrplanfragen
  • Abklärungen im Rahmen von Innovationen
  • etc.

Zielgruppen sind das Amt für Volksschulen des Kantons Uri, Urner Schulleitungen, Lehrpersonenteams und Lehrpersonen.

Ferienplan

Der Erziehungsrat legt jährlich den Rahmenferienplan fest, auf dessen Grundlage die Schulen ihre Ferien bestimmen.
Der Erziehungsrat legt jährlich den Rahmenferienplan fest, auf dessen Grundlage die Schulen ihre Ferien bestimmen.

Förderungsmassnahmen

Förderungsmassnahmen zählen zu den Unterstützungsmassnahmen von Schülerinnen und Schülern und sind wichtiger Bestandteil des schulischen Angebotes. Auskunftsstelle für Förderungsmassnahm…
Förderungsmassnahmen zählen zu den Unterstützungsmassnahmen von Schülerinnen und Schülern und sind wichtiger Bestandteil des schulischen Angebotes. Auskunftsstelle für Förderungsmassnahmen betreffend kantonaler Vorgaben und konzeptueller Grundlagen ist das Amt für Volksschulen.

Fremdsprachen und Austauschaktivitäten

Der Unterricht in Fremdsprachen ist im Kanton Uri besonders wichtig. Neben Englisch (ab dem 3. Schuljahr) und Französisch (ab dem 7. Schuljahr) wird Italienisch eine weitere Landessprach…
Der Unterricht in Fremdsprachen ist im Kanton Uri besonders wichtig. Neben Englisch (ab dem 3. Schuljahr) und Französisch (ab dem 7. Schuljahr) wird Italienisch eine weitere Landessprache als Wahlpflichtfach (ab dem 5. Schuljahr) und Wahlfach (ab dem 7. Schuljahr) gefördert.

Austauschaktivitäten im Fremdsprachenunterreicht sollen im Unterricht verankert sein. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sollen diesen Austausch wagen. Finanziell und organisatorisch bieten der Kanton und der Bund diverse Möglichkeiten zur Unterstützung.

Gute Schulen Uri - Kantonales Qualitätsmanagement

Um eine systematische Sicherung und Entwicklung der Schulqualität zu gewährleisten, hat der Kanton Uri in den letzten Jahren ein kantonales Qualitätsmanagementsystem aufgebaut. Die folge…
Um eine systematische Sicherung und Entwicklung der Schulqualität zu gewährleisten, hat der Kanton Uri in den letzten Jahren ein kantonales Qualitätsmanagementsystem aufgebaut. Die folgende Tabelle zeigt die einzelnen Elemente im Überblick.

Kantonales Qualitätsmanagement

Standards

Schulinternes Qualitätsmanagement

Schulaufsicht Ebene Schülerinnen und Schüler Leitbild
Unterstützung Ebene Lehrperson Schulprogramm
Schulentwicklung Ebene Team Jahresplanung
Monitoring Ebene Schule/Schulleitung Jahresbericht
Externe Schulevaluation   Konzepte
    Qualitätsbeauftragter
    Interne Evaluation
 

 

 

Kantonales Qualitätsmanagement

Im Rahmen der „Schulaufsicht“ überprüft das Amt für Volksschulen die Einhaltung der kantonalen Vorgaben (Schulgesetz, Schulverordnung und Weisungen und Richtlinien des Erziehungsrates). Als Grundlage hierzu dienen Kennzahlen, Resultate der Externen Evaluation sowie die Erkenntnisse aus den Standortgesprächen. Die jährlichen Gespräche mit der Schulleitung und dem Schulpräsidium dienen neben der Besprechung Schul-, Unterrichts und Qualitätsentwicklung auch dem Informationsaustausch und somit dem gegenseitigen Verständnis.

Die „Schulentwicklung“ beschäftigt sich mit der Umsetzung von aktuellen Entwicklungen im Bildungsbereich. Dies beinhaltet sowohl organisatorische als auch methodisch/didaktische Aspekte.
Die Lehrweiterbildung und die Junglehrerberatung sind die wichtigsten Aspekte im Bereich „Unterstützung“. Zusätzlich steht das Amt für Volksschulen Lehrpersonen, Schulleitung, Schulbehörden und Eltern und Schülerinnen und Schüler für Auskünfte und für Beratungen jederzeit zur Verfügung.
Gemäss Artikel 49a der Schulverordnung vermittelt die externe Evaluation der einzelnen Schule eine systematische, fachlich fundierte, umfassende Aussensicht ihrer jeweiligen Stärken und Schwächen, sowie des Entwicklungspotenzials. Die Schulen werden regelmässig extern evaluiert.
„Bildungsmonitoring“ ist die systematische und auf Dauer angelegte Beschaffung und Aufbereitung von Informationen über ein Bildungssystem und dessen Umfeld. Es dient als Grundlage für Bildungsplanung und bildungspolitische Entscheide, für die Rechenschaftslegung und die öffentliche Diskussion.

Standards

Der Erziehungsrat hat mit den Standards der Urner Volksschule zum ersten Mal einen eigenen Qualitätsrahmen gegeben. Die Standards sind in die Ebenen „Schülerinnen und Schüler“, „Lehrperson“, „Team“, und „Schule/Schulleitung“ gegliedert. Sie bilden die Grundlage für das Schulprogramm, die Jahresplanung den Jahresbericht und somit auch für das Standortgespräch zwischen dem Amt für Volksschulen und der Schule.

Die Standards wurden für den Qualitätszyklus von 2019 bis 2023 überarbeitet und bilden weiterhin den Rahmen für die interne sowie die externe Evaluation in diesem Zeitraum.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Standards steht den Schulen die Plattform IQESonline zur Verfügung. Diese bietet sowohl Methodenkoffer zur Unterrichtsentwicklung, Leitungspersonen für Schulinterne Weiterbildungen als auch Instrumente für die interne Evaluation.

Schulinternes Qualitätsmanagement

Mit dem Beschluss vom 5. April 2007 definiert der Erziehungsrat Elemente, mit welche die Schulen zur Sicherung und Entwicklung ihrer Qualität einsetzen sollen. Hier eine kurze Beschreibung der Elemente:

Schulleitbild Vision und Entwicklungsperspektiven. Gemeinsame Ausrichtung.
Schulprogramm Schulentwicklungsplanung basierend auf den Standards (ERB 2014-37)
Umsetzungskonzepte Festlegung der Vorgehensweise in Schulentwicklungsprojekten.
Jahresprogramm Umsetzung konkreter Massnahmen aus Schulprogramm und Konzepten.
Interne Evaluation Systematische, datengestützte Überprüfung der Zielerreichung.
Jahresbericht Rechenschaftslegung der Schule an die vorgesetzten Behörden.
Q-Beauftragte Durchführung interner Evaluationen. Mitarbeit an Umsetzungskonzepten.

Kindergarten / Basisstufe

Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergart…
Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist seit Schuljahr 2016/2017 obligatorisch. Gleichzeitig sind die Gemeinden verpflichtet, ein zweites Kindergartenjahr anzubieten.

Kleinere Gemeinden haben die Möglichkeit, die Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren gemeinsam in einer Basisstufe zu unterrichten.

Kurse für Schulrätinnen und Schulräte

Die Bildungs- und Kulturdirektion führt in unregelmässigen Abständen Kurse für neue Schulrätinnen und Schulräte durch.
Die Bildungs- und Kulturdirektion führt in unregelmässigen Abständen Kurse für neue Schulrätinnen und Schulräte durch.

Lehrerweiterbildung (LWB)

Lehrpersonen bilden sich im Umfang von fünf Prozent der Jahresarbeitszeit regelmässig weiter. Dazu stellt ihnen die LWB in einem gemeinsamen Programm von Obwalden, Nidwalden und Uri und …
Lehrpersonen bilden sich im Umfang von fünf Prozent der Jahresarbeitszeit regelmässig weiter. Dazu stellt ihnen die LWB in einem gemeinsamen Programm von Obwalden, Nidwalden und Uri und in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz ein umfassendes Kursangebot zur Verfügung.

Lehrmittel

Der Erziehungsrat legt jährlich fest, welche Lehrmittel im Unterricht der Volksschule obligatorisch zu verwenden sind. Das Didaktische Zentrum Uri führt im Auftrag der Bildungs- und Kul…
Der Erziehungsrat legt jährlich fest, welche Lehrmittel im Unterricht der Volksschule obligatorisch zu verwenden sind.

Das Didaktische Zentrum Uri führt im Auftrag der Bildungs- und Kulturdirektion den kantonalen Lehrmittelverlag. Der kantonale Lehrmittelverlag verwaltet für die Volksschulen einen Webshop. Es können alle obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel, sowie eine Vielzahl an freiwilligen Lehrmitteln bestellt werden.

Die obligatorischen und die alternativ-obligatorischen Lehrmittel sind von den Lehrpersonen verbindlich einzusetzen. Das Amt für Volksschulen publiziert jährlich Hinweise zu den Lehrmitteln.

Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 wurde durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz im Oktober 2014 zur Umsetzung in den Kantonen freigegeben. Das Einführungskonzept für den Kanton Uri wurde …

Der Lehrplan 21 wurde durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz im Oktober 2014 zur Umsetzung in den Kantonen freigegeben. Das Einführungskonzept für den Kanton Uri wurde im Juni 2014 durch den Erziehungsrat beschlossen. Dieses sieht vor, den Lehrplan praxisbezogen an den einzelnen Schulen einzuführen.

An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2015 hat der Erziehungsrat beschlossen, dass der Lehrplan 21 im Kanton Uri auf das Schuljahr 2017/2018 in Kraft gesetzt wird. Eine Ausnahme bildet der Modullehrplan Medien und Informatik, welcher auf das Schuljahr 2019/20120 in Kraft gesetzt wird.

Der offizielle Start der Einführung des Lehrplan 21 fand im Rahmen einer Kickoff-Veranstaltung am 20. April 2016 statt. Im Schuljahr 2016/17 haben sämtliche Lehrpersonen des Kantons Uri einen fach- und stufenspezifischen Grundkurs besucht. Im Schuljahr 2017/18 hat die Mehrheit der Lehrpersonen einen Vertiefungskurs besucht. Im aktuellen Schuljahr 2018/19 besuchen Lehrperosnen freiwillig Vertiefungskurse zum Lehrplan 21.

An seiner Sitzung vom 26. September 2018 hat der Erziehungsrat beschlossen, dass das Projekt Lehrplan 21 per 1. August 2021, zwei Jahre nach dem Start des Modullehrplans «Medien und Informatik», als abgeschlossen zu betrachten sei. Gleichzeitig beschloss er, dass die Evaluation des Projekts Lehrplan 21 im Anschluss an den Abschluss, also im Jahr 2022, stattfinden soll.
An seiner Sitzung vom 31. Oktober 2018 hat der Erziehungsrat den Bericht «Lehrplan 21 - Von der Einführungsphase in den Regelbetrieb. Zwischenbericht» verabschiedet. Dieser ist unter «Publikationen» aufgeschaltet.

Für 2021 hat sich der Erziehungsrat folgendes Ziel gesetzt "Die Einführung des Lehrplans 21 an der Volksschule und an der Kantonalen Mittelschule Uri ist abgeschlossen und die Evaluation hat begonnen." Die entsprechende Evaluation wurde zusammen mit Ob- und Nidwalden aufgegleist und Mitte 2022 kann mit den entsprechnden Ergebnissen gerechnet werden.

Logo Lehrplan 21 für Uri

Schulblatt des Kantons Uri

Das Schulblatt des Kantons Uri ist das offizielle Publikationsorgan der Bildungs- und Kulturdirektion und erscheint viermal jährlich jeweils im März, Juni, September und Dezember. …
Das Schulblatt des Kantons Uri ist das offizielle Publikationsorgan der Bildungs- und Kulturdirektion und erscheint viermal jährlich jeweils im März, Juni, September und Dezember.
Schulblatt

Schulorganisation und Bildungssystem

Der Erziehungsrat hat im Kanton Uri weitreichende Kompetenzen. Nachstehend finden Sie Informationen zu einigen zentralen Punkten der Schulorganisation. Im Kanton Uri haben die Schulen i…
Der Erziehungsrat hat im Kanton Uri weitreichende Kompetenzen. Nachstehend finden Sie Informationen zu einigen zentralen Punkten der Schulorganisation.

Im Kanton Uri haben die Schulen im Kindergarten und auf der Primarstufe den Unterricht in Blockzeiten anzubieten. Die Blockzeiten umfassen den Vormittag und dauern mindestens vier Lektionen (siehe Weisungen zur Schulzeit unter Publikationen).

Schulpräsidienkonferenz

Die Bildungs- und Kulturdirektion hat gemäss Artikel 64 Abastz 2 der Schulverordnung die Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten jährlich zu einer Konferez einzuladen. Sie finden hier …
Die Bildungs- und Kulturdirektion hat gemäss Artikel 64 Abastz 2 der Schulverordnung die Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten jährlich zu einer Konferez einzuladen.

Sie finden hier die Einladungen und Unterlagen ab dem Jahr 2014

Schulung fremdsprachiger Kinder

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache erhalten neben der Sprachförderung im Regelunterricht  auch Deutsch als Zweitsprache. Damit werden sie …
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache erhalten neben der Sprachförderung im Regelunterricht  auch Deutsch als Zweitsprache. Damit werden sie unterstützt, um schnell einen guten Anschluss in die Regelklasse zu finden und dem Unterricht sprachlich folgen zu können. Dieser Unterricht findet als Intensiv- oder Stützunterricht statt. Die kantonalen Vorgaben dazu sind in den Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen aufgeführt.

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache (Muttersprache) als der in der Schule gelehrten lokalen Schulsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) können vielerorts auf freiwilliger Basis den Unterricht in ihrer Herkunftssprache besuchen.

Dieser sogenannte HSK-Unterricht wird durch staatliche oder nicht staatliche Trägerschaften der Migrationsgemeinschaften – Botschaften und Konsulate, Vereine oder Privatpersonen – sowie vereinzelt auch von Kantonen beziehungsweise Schulgemeinden und Hilfswerken angeboten. Er steht in der Regel Kindern offen, welche in ihrer Familie diese Herkunftssprache sprechen oder das Staatsbürgerrecht des Herkunftsstaates besitzen.

Weshalb Erstsprachenunterricht?
Der aktuelle Forschungsstand zum Spracherwerb von zwei- und mehrsprachigen Kindern weist nach, dass sich gute Kompetenzen in der Erstsprache positiv auf das Erlernen weiterer Sprachen auswirken. Mit anderen Worten: Die Förderung der Erstsprache behindert oder verzögert nicht das Erlernen von Zweit- und Fremdsprachen – im Gegenteil: Gute Kompetenzen in der Erstsprache sind von Vorteil und können zudem die beruflichen Chancen erhöhen. Sie wirken sich auch positiv auf die Identitätsbildung und die Orientierung im sozialen Umfeld aus.

Sonderpädagogik

Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen. Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Ka…

Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen.
Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri und die Richtlinien  zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen.

Urner Schulsportmeisterschaften USSM

Die Abteilung Sport betreibt in Zusammenarbeit mit den anbietenden Organisationen die Urner Schulsportmeisterschaften und koordiniert das Jahresprogramm. Die Ausschreibungs- und Anmel…

Die Abteilung Sport betreibt in Zusammenarbeit mit den anbietenden Organisationen die Urner Schulsportmeisterschaften und koordiniert das Jahresprogramm.

Die Ausschreibungs- und Anmeldeunterlagen werden an alle betroffenen Schulklassen und Sportlehrpersonen versandt sowie zusätzlich über die digitalen Kommunikationskanäle der Abteilung Sport publiziert.

Alle Anlässe der Urner Schulsportmeisterschaften werden durch die Abteilung Sport administrativ und finanziell unterstützt.

Die Anlässe vom aktuellen Schuljahr sind unter der Rubrik Publikationen aufgeschaltet.

Das aufgeschaltete Jahresprogramm halten wir laufend aktuell.

Logo UrnerSport

Weisungen und Richtlinien des Erziehungsrates

Die Weisungen und Richtlinien des Erziehungsrates werden nicht im Rechtsbuch publiziert. Sie finden alle gültigen Weisungen und Richtlinien unter diesem Dienst.
Die Weisungen und Richtlinien des Erziehungsrates werden nicht im Rechtsbuch publiziert. Sie finden alle gültigen Weisungen und Richtlinien unter diesem Dienst.

Weitere Themen

Unter Publikationen finden Sie Informationen zu weitern interessanten Themen.
Unter Publikationen finden Sie Informationen zu weitern interessanten Themen.

Zugehörige Objekte