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Kurzarbeit- und Schlechtwetteranträge

Antrag für Kurzarbeitsentschädigung

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragesbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzar…

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragesbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt und vorübergehend.

Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen sind. Darunter fallen auch Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Ausfälle von Kundinnen und Kunden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen und Formulare zur Kurzarbeitsentschädigung

Antrag für Schlechtwetterentschädigung

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinne…

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in bestimmten Erwerbszweigen.

Weitere Informationen zur Schlechtwetterentschädigung finden Sie hier:

Informationen und Unterlagen zur Schlechtwetterentschädigung

Kurzarbeitsentschädigung

Voranmeldungen von Kurzarbeit werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.   Hier finden Sie das SECO-Merkblatt zum Thema "Kur…

Voranmeldungen von Kurzarbeit werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.

 

Hier finden Sie das SECO-Merkblatt zum Thema "Kurzarbeitsentschädigung in der aktuellen Energiemangellage".

Schlechtwetterentschädigung

Meldungen für Schlechtwetterentschädigung werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.

Meldungen für Schlechtwetterentschädigung werden durch die Abteilung Industrie und Gewerbe geprüft und durch die zuständige Arbeitslosenkasse ausbezahlt.

Zugehörige Objekte