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Private Sicherheitsdienste

Private Sicherheitsdienste

Gemäss Art. 60 PolG braucht es zur gewerbsmässigen Ausübung privater Sicherheitsdienste im Kanton Uri eine Bewilligung. Das Gesuch um Bewilligung oder Anerkennung einer bestehenden au…

Gemäss Art. 60 PolG braucht es zur gewerbsmässigen Ausübung privater Sicherheitsdienste im Kanton Uri eine Bewilligung.

Das Gesuch um Bewilligung oder Anerkennung einer bestehenden ausserkantonalen Bewilligung, den entsprechenden Auszug aus dem Urner Polizeigesetz sowie die Weisung der Sicherheitsdirektion vom 1. September 2021 für private Sicherheitsdienste finden Sie untenstehend zum Download.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit den entsprechenden Beilagen richten Sie bitte elektronisch an kapo.rws@ur.ch oder per Post an den Fachbereich Waffen und Sprengstoffe.

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