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Kunst- und Kulturstiftung Uri schreibt das Urner Werkjahr sowie die Förderungsbeiträge 2020 aus

20. August 2020

Zum 39. Mal vergibt die Kunst- und Kulturstiftung das Urner Werkjahr sowie Projekt- und Förderungsbeiträge. Die Bewerbungsgrundlagen wurden leicht angepasst. Die Bewerbungsfrist läuft bis 2. Oktober 2020.

Seit 1982 schreibt die Kunst- und Kulturstiftung Uri einmal pro Jahr das Urner Werkjahr sowie Förderungs- und Projektbeiträge aus. Seit mindestens drei Jahren in Uri wohnhafte Kunst- und Kulturschaffende oder solche, die zu einem früheren Zeitpunkt mindestens acht Jahre in Uri gewohnt haben, können sich um Beiträge bewerben. 2020 wird kein Atelierplatz vergeben. Im kommenden Jahr wird ein Platz im Zentralschweizer Atelier in New York für das Jahr 2023 ausgeschrieben.

Keine Bewerbungen für einen Werkankauf mehr

Die Vereinbarung zur Kunst- und Kulturstiftung wurde dieses Jahr leicht überarbeitet. Kunstschaffende können sich neu nur noch für ein Förderungsinstrument bewerben. Mehrfachbewerbungen sind nicht mehr möglich. Vollständig gestrichen wurde die Möglichkeit, sich um einen Werkankauf zu bewerben. «Durch die Schaffung der kantonalen Kunstankaufskommission übernimmt diese nun die Aufgabe der Ankäufe in die kantonale Kunstsammlung», erläutert die Präsidentin des Kuratoriums, Elisabeth Fähndrich, diese Änderung. Die Beschränkung der Vergaben von Projekt- und Förderungsbeiträgen wurde aufgehoben. Bislang konnten Kulturschaffende maximal dreimal einen entsprechenden Beitrag der Stiftung erhalten, neu ist die Zahl unbeschränkt. «Damit wollen wir auch für renommiertere Kulturschaffende einen Anreiz schaffen, sich erneut um einen Beitrag der Kunst- und Kulturstiftung Uri zu bewerben», so Elisabeth Fähndrich. Ebenfalls neu ist die Regelung, wonach Preisträgerinnen und Preisträger jeweils im Folgejahr von einer Bewerbung ausgeschlossen sind.

Präsentation der Werke im Haus für Kunst

Den Entscheid über die Vergabe des Werksjahrs und der Förderungs- und Projektbeiträge fällt ein neunköpfiges Fachkuratorium. Entscheidend für die Vergabe sind die Dokumentation, der Leistungsausweis und die Präsentation der ausgestellten Werke im Haus für Kunst Uri. Die Ausstellung, die am 5. Dezember 2020 eröffnet wird, zeigt erneut einen Querschnitt durch das aktuelle Urner Kulturschaffen in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film, Foto und Neue Medien. «Die Kunst- und Kulturstiftung Uri ist ein wichtiger Pfeiler in der Urner Kulturlandschaft», sagt Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg. Durch ihre langjährige Förderpraxis habe sie einen wesentlichen Anteil daran, dass Uri als Kulturkanton gelte. «Sie ist das zentrale Element der personenbezogenen Kulturförderung und ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Kulturförderern.» Er freue sich deshalb, wenn sich zahlreiche Urner Kulturschaffende für einen der Beiträge bewerben. Das Urner Werkjahr, die höchste Auszeichnung, ist mit 20'000 Franken dotiert, Förderungsbeiträge mit 4'000 bis 10'000 Franken, Projektbeiträge mit 2'000 bis 6'000 Franken. Die Bewerbungsfrist läuft bis am 2. Oktober 2020.

Im Rahmen der Werk- und Förderungsausstellung im Haus für Kunst Uri wird der Urner Künstler Andreas Wegmann auf Einladung des Kuratoriums eine raumgreifende Klanginstallation im Danioth-Pavillon sowie im Vorraum des Pavillons gestalten.

 

Kunst- und Kulturstiftung Uri

Die Kunst- und Kulturstiftung Uri hat in den vergangenen 38 Jahren Urner Kulturschaffende mit rund 1.1 Millionen Franken unterstützt. Ergänzend dazu überreicht der Regierungsrat des Kantons Uri seit 2011 an Persönlichkeiten mit grossen kulturellen Leistungen den «Goldenen Uristier». Die Kunst- und Kulturstiftung wird gemeinsam vom Kanton Uri sowie vom Kunstverein Uri getragen und mit Mitteln des Lotteriefonds und des Kunstvereins gespiesen. Alle fünf bis zehn Jahre wird zudem einer Urner Persönlichkeit der Innerschweizer Kulturpreis verliehen, die höchste Auszeichnung der Zentralschweizer Regierungen.

 

Bewerbungsunterlagen: Bewerben können sich seit drei Jahren in Uri wohnhafte oder acht Jahre wohnhaft gewesene Kunstschaffende (bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film, Foto und Neue Medien) www.ur.ch Suchbegriff: Kunst- und Kulturstiftung)

Letzter Eingabetermin: 2. Oktober 2020, 15.00 Uhr (Poststempel).
Bewerbungen schriftlich an: Kunst- und Kulturstiftung Uri, Michelle Resele, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf, michelle.resele@ur.ch

Öffentliche Übergabefeier «Werk- und Förderungsbeiträge»: Samstag, 5. Dezember 2020, um 17.00 Uhr im Haus für Kunst Uri, Altdorf

 

Altdorf: Ausschreibung Kunst- und Kulturstiftung Uri: Werk- und Förderungsbeiträge 2020

Die Kunst- und Kulturstiftung Uri lädt Urner Kulturschaffende ein, sich für das Urner Werkjahr sowie Förderungs- und Projektbeiträge zu bewerben. Bewerbungsberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende mit einem überzeugenden professionellen künstlerischen Leistungsausweis, die seit mindestens drei Jahren in Uri wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens acht Jahre Wohnsitz in Uri hatten. (Ausschreibungsunterlagen: www.ur.ch, Suchbegriff: Kunst- und Kulturstiftung).

Bewerbungen bis 2. Oktober 2020 an: Kunst- und Kulturstiftung Uri, Michelle Resele, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf.

 

Auskunft für Medienanfragen: Kunst- und Kulturstiftung Uri, Präsidentin: Elisabeth Fähndrich (Tel. 041 870 84 83, Mail: e.faehndrich@bluewin.ch); Geschäftsstelle: Ralph Aschwanden (Tel. 041 875 20 96, Mail: ralph.aschwanden@ur.ch)

 

Eine Visualisierung eines Klangblechs der Klanginstallation von Andreas Wegmann, die im Rahmen der Werk- und Förderungsausstellung 2020 gezeigt wird. (Bild: pd)
Eine Visualisierung eines Klangblechs der Klanginstallation von Andreas Wegmann, die im Rahmen der Werk- und Förderungsausstellung 2020 gezeigt wird. (Bild: pd)

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