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Gesamtrevision der Nutzungsplanung Realp mit Auflagen genehmigt

18. September 2020

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Realp bestehend aus den revidier-ten Nutzungsplänen und der Bau- und Zonenordnung genehmigt denen im November 2019 und im Juli 2020 die Gemeindeversammlung Realp zugestimmt hatte. Somit kann der Gemeinderat Realp die Planungszone für das gesamte Gemeindegebiet aus dem Jahr 2018 aufheben. 

Die Gemeinde Realp wird angehalten, spätestens bis am 31. August 2021 im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung die Wohn-, Misch- und Zentrumszonen entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans zu reduzieren. Zudem sind die Gefahrenzonen auf die Bauzonen zu beschränken und ausserhalb der Bauzonen als Gefahrenhinweisbereiche darzustellen. Die Gewässerräume an der Furka-, Mutten- und Witenwasserenreuss sind zu überprüfen und anzupassen. Für den Weiler Steinbergen ist eine überlagerte Schutzzone sowie detaillierte Schutzmassnahmen festzulegen.

Rückfragen von Medienschaffenden: Justizdirektor Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2970, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch

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