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Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

20. September 2023

Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Umsetzung in zwei Etappen vorzunehmen. Für die Umsetzung der ersten Etappe beschloss das Parlament am 16. Dezember 2022 das neue «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege».

Das neue Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Tertiärstufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang von maximal 50 Prozent aus. Die Ausbildungsoffensive besteht aus mehreren Elementen und verpflichtet die Kantone konkret zu folgenden Massnahmen:

  1. Beiträge an Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, die praktische Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte anbieten. Hierbei geht es um Praktikumsplätze für die Ausbildung Pflege HF und FH.
  2. Ausbildungsbeiträge an Personen, die den Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule (HF) oder die einen Bachelorstudiengang in Pflege an einer Fachhochschule (FH) absolvieren, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
  3. Beiträge an die Höheren Fachschulen, um eine Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse zu erreichen.
  4. Eine Ausbildungsverpflichtung für die Betriebe gemäss Punkt 1 einzuführen.

Die Umsetzung soll in der Zentralschweiz möglichst einheitlich und koordiniert werden. Dazu hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZGDK) der OdA Gesundheit Zentralschweiz XUND einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf enthält daher bei den Unterstützungsbeiträgen an die Studierenden sowie bei der Ausbildungsverpflichtung der Betriebe das Zentralschweizer Modell.

Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) am 31. August 2023 beauftragt, bei den Gemeinden, den politischen Parteien sowie den betroffenen Institutionen eine Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege durchzuführen.

Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme in elektronischer Form (mittels Formular) bis spätestens am 30. November 2023 an die folgende Adresse zu senden: afg@ur.ch

Am 4. Oktober 2023 findet um 18.00 Uhr im Pfarreizentrum Erstfeld eine öffentliche Orientierungs- und Diskussionsveranstaltung statt. Gerne laden wir Sie dazu ein.

Bei Fragen steht Ihnen Beat Planzer, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung, 041 875 2157/
planzer.beat@ur.ch gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

Zugehörige Objekte

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Vernehmlassungsbrief Download 0 Vernehmlassungsbrief
Bericht Umsetzung Pflegeinitiative Download 1 Bericht Umsetzung Pflegeinitiative
Entwurf Verordnung Pflegeinitiative Download 2 Entwurf Verordnung Pflegeinitiative
Fragebogen (Word) Download 3 Fragebogen (Word)
Liste der Vernehmlassungsadressaten Download 4 Liste der Vernehmlassungsadressaten
Präsentation: Informationsveranstaltung Pflegeinitiative 4. Oktober 2023 Download 5 Präsentation: Informationsveranstaltung Pflegeinitiative 4. Oktober 2023