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Juristin/Jurist (80 %)
Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz mit der ihm angegliederten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sorgt für den Schutz von Kindern und Erwachsenen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Ziel ist, den betroffenen Menschen unter Wahrung der Grundrechte und ihrer Würde mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen. Vor jedem Entscheid führt die KESB ein rechtsstaatliches Verfahren durch, in dem der Sachverhalt abgeklärt und die Betroffenen persönlich angehört werden. Die Fachbereiche Soziales und Recht führen die erforderlichen Abklärungen durch und unterstützen die KESB bei der Leitung dieser Verfahren.
Im Fachbereich Recht ist per 1. August 2024 oder nach Vereinbarung die Stelle als Juristin/Jurist (80 %) neu zu besetzen.
Allgemeine Informationen
- Arbeitspensum
- 80 %
- Stellenantritt
- 1. August 2024 oder nach Vereinbarung
- Arbeitgeber
- Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
- Typ
- Stellenangebot
Aufgaben
- juristische Unterstützung der Behörde, insbesondere Redaktion von Beschlussentwürfen, verfahrensleitenden Verfügungen sowie juristischer Korrespondenz
- bei Bedarf beratende Stimme in den Beschlusssitzungen der KESB sowie bei Entscheiden in Einzelkompetenz eines Behördenmitglieds
- Rechts- und Sachverhaltsabklärungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes
- juristische Spezialabklärungen, insbesondere im Erbrecht, Sachenrecht und Vertragsrecht
- vorbereiten und protokollieren von Anhörungen
- selbstständiges Führen von delegierten Verfahren, insbesondere Ausarbeitung von Unterhaltsverträgen und Validierung von Vorsorgeaufträgen
- Mitwirkung bei Vernehmlassungen und Stellungnahmen zu Beschwerden gegen Entscheide der KESB vor übergeordneten Instanzen
- Mitwirkung bei der Rechtsetzung (Vernehmlassungen zu Gesetzesvorlagen des Bundes und des Kantons, Revision von kantonalen Verordnungen und Reglementen, Verfassen von internen Reglementen und Weisungen)
- erteilen von Rechtsauskünften an Drittpersonen
Erwartungen
- abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (lic. iur. oder MLaw)
- Anwaltspatent ist ein Plus
- Berufserfahrung bei einem Gericht oder in der öffentlichen Verwaltung
- Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht von Vorteil
- sehr gute kommunikative Fähigkeiten und stilsicherer schriftlicher Ausdruck
- Selbstständigkeit in der Arbeitsorganisation und exakte, speditive und strukturierte Arbeitsweise
- rasche Auffassungsgabe und geistige Beweglichkeit
- teamfähige, belastbare und integre Persönlichkeit mit hoher Sozialkompetenz
- empathischer und sicherer Umgang mit Menschen in anspruchsvollen Lebenssituationen
- Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit
- gute IT-Anwenderkenntnisse
Wir bieten
Verfahren
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Jules Busslinger, Vorsteher des Amts für Kindes- und Erwachsenenschutz (+41 41 875 2171 / jules.busslinger@ur.ch), gerne zur Verfügung.
Bewerbungsfrist: 5. Mai 2024
Unterschrift
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Christian Arnold, Regierungsrat