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Kantonaler Verkehrsplan

Verkehrsplan als Führungsinstrument

Der kantonale Verkehrsplan ist auf den kantonalen Richtplan abgestimmt, welcher das übergeordnete Planungsinstrument für sämtliche raumwirksamen Infrastrukturen dar- stellt. Im Verkehrsplan werden die Aussagen des Kapitel 5 «Mobilität» konkretisiert.

Der Verkehrsplan dient dem Regierungsrat als strategisches Führungsinstrument für die Entwicklung des Verkehrssystems und des Verkehrsangebots. Der Regierungsrat stellt im Rahmen der Erarbeitung einen geeigneten Einbezug der Gemeinden, der öffentlich- rechtlichen Körperschaften, der Verbände und der Bevölkerung sicher. Der Verkehrsplan beschränkt sich auf strategische Aussagen. Er behandelt nur Verkehrsvorhaben und -an- gebote, welche von gesamtkantonaler und überkommunaler Bedeutung sind, überge- ordneten Vorgaben entsprechen oder einen besonderen Abstimmungsbedarf aufweisen.

Unter «Publikationen» finden Sie den gesamten kantonalen Verkehrsplan sowie die dazu gehördenden Karten.

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