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WOV und Halbanschluss: Eine starke Kombination für die Erschliessung des Kantons Uri

Heute fährt der Verkehr mitten durch die dicht besiedelten Wohngebiete entlang Gotthardachse zwischen Flüelen, Altdorf und Schattdorf. Das stark gewachsene Verkehrsaufkommen hat zu massiven Problemen geführt – das aktuelle Strassennetz wird über Kapazität belastet. Viele Anwohner in Altdorf und Schattdorf leiden unter einer viel zu hohen Luft- und Lärmbelastung. 

3 Baustellen, 2 Teilprojekte, 1 Verbindung

Im Oktober 2022 ging es los mit dem Bau der neuen West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV). Die Arbeiten sind auf zwei Teilprojekte aufgeteilt. Das Teilprojekt 1 wiederum besteht aus den Baulosen Ost und West. Dank dieser Aufteilung kann rasch und mit kleinstmöglicher Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Verkehr gebaut werden. Dem Umweltschutz wird Rechnung getragen, indem für jeden Eingriff in die Natur ebenbürtige Ersatzmassnahmen umgesetzt werden.

Übersicht Baustellen
Übersicht Bauperimeter

Zum Baulos Ost gehören:

  • Die neue Brücke über den Schächen (Bau nur in den Wintermonaten bei Niedrigwasser möglich)
  • Ein rund 380 Meter langes Strassentrassée
  • Die neue Notzufahrt zur RUAG
  • Hochwasserschutzmassnahmen (Anpassung des Sekundärdamms mit Hochwasserdurchlass unter der Neubaustrecke)
  • Eine Lärmschutzwand im Bereich Ringstrasse
  • Die Aufwertung des Schächenwalds als Naherholungsgebiet

Das Baulos West umfasst den neuen Strassenabschnitt vom Kreisel Wysshus Ost bis zur Losgrenze Ost (ca. 730 Meter). 

Das Teilprojekt 2 beinhaltet den Bau des Kreisels Schächen sowie die Strassenanpassungen der Gotthardstrasse und Dorfstrasse. Hier starten die Bauarbeiten am Knoten Langmattgasse Mitte April 2023. Die Zufahrten und Zugänge zu den Liegenschaften und Quartieren sind gewährleistet. Der Verkehr auf der Gotthardstrasse wird fast immer zweispurig geführt. Zudem wird die neue Fussgängerbrücke beim Galgenwäldli über den Schächen gebaut. 

Aktuell wird auf allen drei Baustellen gearbeitet. Der Fortschritt kann sich sehen lassen, die Terminpläne werden eingehalten. Das bedeutet: Die WOV kann voraussichtlich im Herbst 2025 in Betrieb gehen. Die Abschlussarbeiten rund um den Knoten Schächen werden bis ins Jahr 2026 dauern.

Vier Schlüsselmassnahmen

Die WOV ist nur ein Teil des neuen Verkehrssystems im Urner Talboden. Ziel ist es, die heute belasteten Dörfer vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Umgesetzt wird ein neues Gesamtverkehrssystem, das auf diese vier Pfeiler baut:

1.  West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV)
2.  A2-Halbanschluss Altdorf Süd
3.  Kantonsbahnhof Altdorf mit Ausbau Bussystem
4.  Flankierende Massnahmen in den Siedlungsgebieten

Die Flankierenden Massnahmen in den Gemeinden Altdorf, Bürglen und Schattdorf sind rechtskräftig bewilligt.

Der neue A2-Halbanschluss Altdorf Süd wird vom ASTRA geplant, gebaut und finanziert.
 

Die WOV f?hrt den Verkehr neu im die Siedlungen herum.
Die WOV führt den Verkehr neu um die Siedlungen herum.
Schattdorf profitiert von einer bessern Erschliessung dank dem angepassten Knoten Schächen. Auch der Knoten Langmatt wird optimiert.
Die Knoten Schächen und Langmatt werden umgebaut und optimiert.

 

West-Ost-Verbindung entlastet Siedlungsgebiete und verbessert die Erschliessung des Urner Talbodens

Durchdachtes System

Mit einer neuen Verkehrsführung im Urner Talboden sollen die Siedlungsgebiete nachhaltig vom Strassenverkehr und dessen negativen Auswirkungen entlastet werden. Mit dem total revidierten kantonalen Richtplan und dem dazugehörenden regionalen Gesamtverkehrskonzept Unteres Reusstal (rGVK UR) sind die raumplanerischen Grundlangen geschaffen worden, die Erschliessung des Urner Talbodens auf lange Sicht zu verbessern und den Verkehr um die Siedlungen herumzuführen. Als beste Lösung kristallisierte sich nach einem langen Planungsprozess die Kombination eines A2-Halbanschlusses Altdorf Süd im Raum Attinghausen mit einer West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) entlang des Schächens heraus. Die WOV beginnt beim Kreisel Wysshus Ost und führt durch den Industriepark RUAG. Bei der Coop-Tankstelle mündet die WOV schliesslich in die Gotthardstrasse Schattdorf ein. Andere Linienführungen wurden ebenfalls vertieft geprüft und verworfen. Ein Tunnelbau wäre sehr teuer und würde insbesondere im bewohnten Portalbereich zu keiner Verbesserung der Lärmsituation führen. Die Variante südlich des Schächens ist zum einen wirtschaftlich nicht vertretbar, da mehrere Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden verlegt werden müssen. Zudem wären südlich des Schächens aufwändige Schutzbauten nötig, da auf dem RUAG-Areal noch immer Sprengstoff verarbeitet wird. Eine Variante nördlich des Schächens wurde insbesondere mit Blick auf den schützenswerten Wald und das wertvolle Ökosystem verworfen.

Die WOV ist mehr als eine blosse Strassenverbindung. Sie ergänzt das Verkehrsnetz im Urner Talboden gezielt und ermöglicht ein neues Verkehrssystem, das für die künftige Entwicklung des Kantons wichtig ist. Wenn die WOV in Betrieb ist, muss sichergestellt sein, dass die Dörfer entlastet werden. Darum werden auf der Gotthardstrasse in Altdorf, Bürglen und Schattdorf punktuell so genannte Flankierende Massnahmen (FlaMa) eingeführt. Sie lenken den Durchgangsverkehr direkt auf die WOV und um die Siedlungsgebiete herum.

Am 27. Mai 2015 verabschiedete der Landrat die Kreditvorlage für die WOV im Rahmen des Strassenbauprogramms 2015–2020 für die Kantonsstrassen mit 40 zu 13 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung. Im Oktober 2015 sagten die Urner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ja zum WOV-Kredit in Höhe von 19.8 Millionen Franken.

Der Bund hat den im kantonalen Richtplan ausgeschiedenen Korridor für die WOV erstmals am 20. September 2013 genehmigt. Die definitive Linienführung mit der Querung über den Schächenbach wurde mit der Richtplananpassung 2016 aufgenommen und durch den Bundesrat am 24. Mai 2017 genehmigt.

News

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Kantonaler Richtplan

Richtplananpassung 2022 – genehmigt Mit der Richtplananpassung 2022 wurden verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans veränderten Verhältnissen angepasst. Die Richtplananpassung u…

Richtplananpassung 2022 – genehmigt

Mit der Richtplananpassung 2022 wurden verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans veränderten Verhältnissen angepasst. Die Richtplananpassung umfasst insbesondere die Themen Ausbau der Windenergie auf dem Gütsch ob Andermatt, Steinabbau, Deponien, Umladen von Steinmaterial vom See auf die Schiene und Fruchtfolgeflächen.

Der Bund hat die Richtplananpassung mit Beschluss vom 22. Januar 2024 genehmigt.

LINK Prüfbericht Bund 

 

Richtplan allgemein

Uri soll auch in Zukunft ein attraktiver Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraum sein. Wertvolle Kulturlandschaften, historische Ortsbilder und bedeutende Baudenkmäler geben Uri sein Gesicht. Gleichzeitig spielt der Kanton eine wichtige Rolle als Transitkorridor. Diese Eigenarten sollen langfristig erhalten und als Stärken ausgespielt werden. Die Leitplanken, die es braucht, um diese Ziele zu erreichen und Uri im nationalen Standortwettbewerb zu stärken, setzt der kantonale Richtplan. Er ist das wichtigste strategische Führungsinstrument der Regierung im Bereich der räumlichen Entwicklung sowie in der Koordination raumrelevanter Sachbereiche. Der Regierungsrat legt damit die wichtigsten Ziele, Strategien und Massnahmen der kantonalen Raumordnungspolitik zu den räumlichen Strukturen, zur Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, zur Mobilität und zum Verkehr, zur Landschaft und Landwirtschaft, zu den Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen und zum Tourismus fest.

Die Abteilung Raumplanung bewirtschaftet den Richtplan, fördert seine Umsetzung und stellt das Controlling sicher.

 

Regionales Gesamtverkehrskonzept Urner Unterland

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