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Alternativ- und Komplementärmedizinische Tätigkeiten

Wer sich im Kanton Uri gewerbsmässig anbietet, gesundheitliche Störungen bei Menschen zu beseitigen, zu lindern oder den Gesundheitszustand bei Menschen zu verbessern, ohne damit eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auszuüben, hat das dem Amt für Gesundheit zu melden (Art. 26 Gesundheitsgesetz). Das entsprechende Meldeformular finden Sie in der Rubrik «Dokumente». Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt per E-Mail an afg@ur.ch zu.

Zudem finden Sie in der Rubrik «Publikationen» die Liste der Personen, die in Uri eine bewilligungsfreie – aber meldepflichtige Tätigkeit ausüben (KAM-Liste).

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