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Regierungsrat führt repetitive Test verwaltungsweit ein

9. April 2021

Einzelne Verwaltungseinheiten der Kantonsverwaltung haben bereits mit repetitiven Tests ihrer Mitarbeitenden begonnen. Der Regierungsrat hat beschlossen, diese repetitiven COVID-19-Tests für alle Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung flächendeckend anzubieten. Die Teilnahme der Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung am Testprogramm ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen.

Mit der erweiterten Teststrategie verfolgen der Bund und die Kantone Ansätze, um möglichst viele Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und somit Übertragungsketten zu unterbrechen. Die gezielte und repetitive Testung von Personen in Institutionen, Schulen, Betrieben und Verwaltungen ist eine Ergänzung zu bestehenden Tests. Damit lassen sich infizierte Personen möglichst frühzeitig identifizieren. Infektionsketten können dadurch zeitnah unterbrochen und Ausbrüche verhindert werden. Der Einsatz repetitiver Tests ist jedoch kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln oder die bestehenden Schutzkonzepte. Das repetitive Testen stellt aber eine wertvolle, wichtige Ergänzung für Personen ohne Symptome dar.

Bei den repetitiven Tests von symptomlosen Personen im Kanton Uri werden gepoolte PCR-Speicheltests eingesetzt. Zur Anwendung kommt die Methode mithilfe einer Gurgellösung. Dieses Verfahren ist wesentlich angenehmer als andere Methoden. Die Proben werden gemäss Vereinbarung einmal wöchentlich von einem beauftragten Labor abgeholt, im Labor gepoolt und ausgewertet. Dabei bleiben die Einzelproben erhalten und können im Falle eines positiven Poolergebnisses innert kurzer Zeit einzeln untersucht werden. Da es sich um PCR-Tests handelt, ist die Qualität der Testergebnisse hoch, und die Ergebnisse sind zuverlässig.

Aufruf zu mehr flächendeckenden Tests

Im Kanton Uri führen unterdessen 43 Betriebe und Institutionen repetitive Tests durch. Der Regierungsrat appelliert an die Betriebe, an diesen Tests in grosser Zahl mitzumachen. Interessierte Betriebe können das Antragsformular unter https://www.ur.ch/themen/2929 herunterladen. Die Kosten der Laboranalyse der repetitiven Testung werden vom Bund übernommen. Der testende Betrieb ist für die korrekte Entnahme des Testmaterials bei den Testpersonen, für die sichere Verpackung, Etikettierung und Lagerung des Materials bis zur Übergabe ans Labor verantwortlich.

Rückfragen von Medienschaffenden: Urban Camenzind, Telefon +41 41 875 2100, E-Mail Urban.Camenzind@ur.ch

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