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Sonderabfälle / VeVA
Das Amt für Umweltschutz (AfU) erteilt die Bewilligung zur Annahme von Sonderabfällen [S], anderen kontrollpflichtigen Abfällen [ak] und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht [akb]. Das AfU hat die Aufsicht über alle Entsorgungsbetriebe. Das AfU unterstützt die Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen bei Fragen zur VeVA Online Datenbank. Das AfU managet die VeVA Online Datenbank im Auftrag vom Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Was sind Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle?
Der Umgang mit Sonderabfällen,anderen kontrollpflichtigen Abfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht sind in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610) geregelt. Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle sind in der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (SR 814.610.1) definiert. Aufgrund ihrer Eigenschaften dürfen Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden und müssen einer besonderen Behandlung zugeführt werden.
Zu den Sonderabfällen gehören unter anderem: Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Farben, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Altmedikamente, problematische Holzabfälle, Eisenbahnschwellen usw.
Zu den anderen kontrollpflichtigen Abfällen zählen unter anderem: Altreifen, Altkabel, Altfahrzeuge, Elektroschrott, Altholz usw.
Wie ist vorzugehen?
Der Abgeber ist frei, seine Sonderabfälle einem Entsorgungsunternehmen seiner Wahl in der ganzen Schweiz zu übergeben. Für den Transport ist ein Begleitscheinverfahren anzuwenden. Auf veva-online.ch erfahren Sie mehr darüber. Für den elektronischen Online-Begleitschein muss der Abgeber über einen Zugang zur veva-online.ch verfügen. Dieser kann beim AfU beantragt werden. Antrag zur Erteilung einer Betriebsnummer
Begleitschein
Für jede Übergabe muss pro Abfallcode ein Begleitschein ausgefüllt und auf dem Transport mitgeführt werden. Der Begleitschein ist sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform verfügbar. Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) kann der Begleitschein in Papierform (Fr. 0.70 inkl. MwSt, exkl. Versandkosten) online bestellt werden. Unter veva-online.ch kann der elektronische Begleitschein (Fr. 0.40 MwSt-frei) direkt erstellt werden.
Welche Betriebe im Kanton Uri dürfen Sonderabfälle entgegennehmen?
Im Kanton Uri sind diverse Ensorgungsunternehmen berechtigt, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle gewerblich entgegenzunehmen.
Sonderabfälle aus Haushalten
Sonderabfälle aus Haushaltungen können im Einkaufszentrum Urnertor (Migros) in Bürglen sowie in allen Drogerien und Apotheken abgegeben werden. Eine zentrale Sammelstelle wird bei der ZAKU in Attinghausen betrieben.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umweltschutz | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Immissionsschutz | +41 41 875 2417 | niklas.joos@ur.ch |
Name | |||
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Formular Antrag VeVa Betriebsnummer | Download | 0 | Formular Antrag VeVa Betriebsnummer |
Gesuchsformular Altreifensammelbetriebe mit Lager | Download | 1 | Gesuchsformular Altreifensammelbetriebe mit Lager |
Merkblatt Lagerung, Behandlung und Export von Alt- und Gebrauchtreifen interkantonal | Download | 2 | Merkblatt Lagerung, Behandlung und Export von Alt- und Gebrauchtreifen interkantonal |
Name | Beschreibung |
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